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Ein Einstieg in die Arbeit mit den Good Practice Kriterien

Die Kriterien für gute Praxis der soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung sollen Fachkräften der kommunalen Gesundheitsförderung sowie weiteren Interessierten als Werkzeug zur Reflexion ihrer Arbeit dienen und sie dabei unterstützen, die Qualität ihrer gesundheitsfördernden Angebote zu reflektieren und weiterzuentwickeln. Diese Good Practice-Kriterien wurden vom Kooperationsverbund Gesundheitliche Chancengleichheit entwickelt.

Die Good Practice-Kriterien sollen dabei unterstützen, qualitätsgesicherte Projekte und Maßnahmen im Rahmen einer soziallagenbezogenen Gesundheitsförderung und Prävention zu planen, umzusetzen und zu evaluieren. Die Lernwerkstatt richtet sich an Praxiseinrichtungen, Institutionen, Verbände, Fachkräfte, Multiplikator*innen sowie Interessierte, die sich mit soziallagenbezogener Gesundheitsförderung befassen.

In der Lernwerkstatt wird ein Einblick in den Good Practice-Ansatz sowie eine praxisnahe, methodische Auseinandersetzung mit den einzelnen Kriterien gegeben. So wird die Bedeutung der Kriterien für die praktische Arbeit aufgezeigt und zusammen mit den Teilnehmenden auf ihre Arbeitssituation übertragen. Darüber hinaus werden zur Veranschaulichung der Kriterien kommunale Praxisbeispiele eingeladen. ​​​​​​​


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Teilnehmer*innen

Art der Teilnahme

Teilnahme- und Stornobedingungen

Die Teilnahmegebühr beträgt 25 Euro. Anmeldeschluss ist 7 Tage vor Veranstaltungsdatum. Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular entgegengenommen. Unsere Veranstaltungen finden Sie unter www.gesundheit-nds.de/veranstaltungen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter dem Punkt »Storno«. Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. Die LVG & AFS behält sich beispielweise im Krankheitsfalle vor, Termine kurzfristig abzusagen und ggf. geeignete Ersatztermine anzubieten. Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche.​​​​​​​

                 

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