Anmeldung beendet

Hintergrund:

Die Mehrheit der nach Deutschland Geflüchteten hat potenziell traumatisierende Ereignisse wie Krieg, Verfolgung oder Folter in ihren Herkunftsländern oder auf der auf der Flucht erlebt.¹ Ca. 30 Prozent der Geflüchteten entwickeln in der Folge ihrer Erlebnisse eine behandlungsbedürftige Traumafolgestörung.² Vieles kann von der ärztlichen und psychologischen Dokumentation ihrer Folterspuren abhängen, mit der die Betroffenen im Asylverfahren beweisen können, dass sie Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung erfahren haben und damit als besonders schutzbedürftig einzustufen sind.
Auch entscheidet die Qualität der Dokumentation darüber, ob die Beweisführung auch Jahre später vor Gericht standhält, um die Täter:innen für die begangenen Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen.

Inhalte:

Das Istanbul-Protokoll bietet Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen und Jurist:innen eine wichtige Handreichung zur umfassenden interdisziplinären Begutachtung von Folterspuren. Mit Fachvorträgen, Falldiskussionen und anhand praktischer anwendungsorientierter Übungen werden den Teilnehmer:innen des Expert:innentrainings die Standards zur systematischen und effektiven Identifizierung und gerichtsfesten Dokumentation in Fällen von Folter nahegebracht. Besondere Berücksichtigung finden dabei auch die „Standards zur Begutachtung psychisch reaktiver Trauma-Folgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren“ (SBPM).
Vorträge, Arbeitseinheiten und Materialien des Expert:innentrainings sind teilweise in englischer Sprache mit konsekutiver Übersetzung ins Deutsche.

Zielgruppe:

Die Fortbildung ist interdisziplinär ausgerichtet und richtet sich an:
    - Ärzt:innen (insbesondere Rechtsmediziner:innen, Psychiater:innen, Psychosomatiker:innen)
    - Psychotherapeut:innen
    - Anwält:innen
    - Richter:innen
    - Sozialarbeiter:innen 
und Mitarbeitende von Flüchtlingshilfe- und Menschenrechtsorganisationen, welche sich im Bereich der Dokumentation von Folter fortbilden möchten.

Veranstalter und Kooperationspartner:

Die Fortbildung wird veranstaltet von der Medizinischen Flüchtlingshilfe Bochum. In Kooperation mit dem Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Düsseldorf, der LVR Interkulturelle Ambulanz, dem Psychosozialen Zentrum Düsseldorf und der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und
Folteropfern (BAfF).

Die Veranstaltung findet statt im Rahmen des AMIF-Projektes â€žExpansion and Strengthening of Structures for Identification and Rehabilitation of Torture Survivors (ExTo)“.

Bitte beachten Sie:
Die Teilnahme an der Fortbildung ist auf maximal 40 Personen beschränkt. Eine Rückerstattung des Teilnahmebetrags bei Nichterscheinen ist nicht möglich. Bei einer Abmeldung nach dem 01.09.2025 kann die Teilnahmegebühr nur dann zurückerstattet werden, wenn der reservierte Platz durch eine Person auf der Warteliste wiederbesetzt werden kann.

Der Veranstaltungsraum ist nicht barrierefrei.


Zum Programm

​​​​​​​Mehr Infos zum Projekt: www.folterfolgen.de


¹ https://www.baff-zentren.org/wp-content/uploads/2025/06/BAfF_VB2025.pdf; S.32ff.

² https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Kurzananalysen/kurzanalyse1-2019-fortschritte-sprache-beschaeftigung.pdf?__blob=publicationFile&v=13

Teilnahme

Inhaltswarnung

Die Veranstaltung befasst sich intensiv mit dem Themenkomplex Folter und Folterfolgen. Es werden explizite Darstellungen gezeigt und Folterfolgen im Detail besprochen.​​​​​​​

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Da diese Veranstaltung durch Zuwendungen aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) finanziert wird, werden personenbezogene Daten zum Zwecke des Maßnahmen-Nachweises erhoben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 4 der Verordnung (EU) 2021/1060 i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725.

Das entsprechende pdf-Formular zur Kenntnisnahme der Datenschutzinformationen finden Sie hier.


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