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Webinare zur Auditpflicht für größere Unternehmen - Ein Angebot im Rahmen der Energieeffizienzkampagne des BGA
Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet Unternehmen, die nicht zur Gruppe der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zählen, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Mit der Novelle des EDL-G in diesem Jahr wurden seit Inkrafttreten am 26.11.2019 eine Reihe von Änderungen eingeführt:
Beispielsweise wurde eine Bagatellgrenze eingeführt, wonach Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von 500.000 kWh und weniger ein vereinfachtes Auditverfahren durchlaufen können. Weitere Neuerungen betreffen Anforderungen an Energieauditoren sowie an den Auditbericht. Neu ist außerdem eine verpflichtende Online-Meldung über die Durchführung und Kernergebnisse des Energieaudits beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die Mitglieder des BGA und ihre Mitgliedsunternehmen sind eingeladen, sich in einem Online-Webinar über alle relevanten Änderungen bei der Energieauditpflicht nach EDL-G zu informieren. Der Fokus liegt insbesondere auf den gesetzlichen Neuerungen. Unternehmen erfahren hier, ob sie zur Durchführung des Energieaudits verpflichtet sind und wie sie als verpflichtetes Unternehmen den Energieverbrauch ordnungsgemäß bestimmen, um eine Einordnung in das reguläre oder das vereinfachte Verfahren zu ermöglichen.
Darüber hinaus können sich Unternehmen über das Verfahren der Onlinemeldung und über die wichtigsten Informationsquellen, wie Leitfäden und Merkblätter informieren. Neben allgemeinen Informationen zur Durchführung, werden Qualitätskriterien für die Beauftragung von Audits, Best-Practice-Beispiele für wirkungsvolle Energieaudits sowie Fördermöglichkeiten für die Umsetzung von Maßnahmen thematisiert. Die Teilnehmer können während des Webinars ihre Fragen einreichen, die in der Frage-und-Antwort-Runde direkt oder im Nachgang beantwortet werden.