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JuLa 2018

Auch dieses Jahr findet wieder das Jugendlager (JULA) des TV Mögglingen statt!

Du bist zwischen 8 und 15 Jahren (bei Anmeldung) alt und hast Lust ein paar Elternfreie Tage zu verbringen?

Dann ist unser Jugendlager genau das Richtige für dich!

Bei einem spannenden Programm mit Action beim z.B. Wasserski

oder chillen beim Grillen ist für jeden das Richtige dabei.


Das Lager startet am 27. Juli 2018 und endet mit der Abreise gegen Mittag am 06. August 2018.

Wir sind im „Basislager“ Altmummen (Immenstadt, Allgäu) untergebracht.

Wir haben wieder ein spannendes Programm für Euch zusammengestellt und

werden gemeinsam eine Menge Spaß haben.


Infos und Anmeldebedingungen:

  • Anschrift des JULA – Hauses: "Basislager Altmummen" Altmummen 16, 87544 Blaichach
  • Zeitraum: Sa. 28. Juli bis Mo. 06. August 2018 
  • Anmeldeberechtigt: Mädchen und Jungen im Alter zwischen 8 & 15 Jahren (bei Anmeldung)
  • Preis: TVM Mitglieder 230,00 Euro, Nichtmitglieder 240,00 Euro
  • Abfahrt: Am Samstag, den 28.07.2018 um 12.00 Uhr beim Westsidepark (neben Edeka)
  • Rückkehr: Am Montag, den 06.08.2018 um ca. 15.00 Uhr beim Westsidepark (neben Edeka)
  • Inkl. Leistungen: Fahrt, Unterkunft, Vollverpflegung, Ausflüge, Bastelmaterial


Aufgrund begrenzter Teilnehmerzahl wird die TVM Mitgliedschaft in den ersten 7 Tagen nach Anmeldestart berücksichtigt. Anmeldestart für TVM-Mitglieder ist der 21.04.2018, Nichtmitglieder können sich 7 Tage später ab 28.04.2018 anmelden.


Wie immer findet auch dieses mal wieder ein Elternabend statt bei dem wir weitere Fragen beantworten werden. Termin ist der 11.07.2018 um 20:00 Uhr im Tennisheim Mögglingen (bei der Mackilohalle).


Teilnahmebedingungen JuLa 2018

Stand: 01.01.2018

1. Teilnahme

Teilnehmen können alle Jungen und Mädchen, die bei Anmeldung zwischen 8 und 15 Jahre alt sind. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf maximal 35 Teilnehmer. Aufgrund begrenzter Teilnehmerzahl wird die TVM Mitgliedschaft in den ersten 7 Tagen nach Anmeldestart berücksichtigt. Anmeldestart für TVM-Mitglieder ist der 21.04.2018, Nichtmitglieder können sich 7 Tage später ab 28.04.2018 anmelden.

2. Beitrag

Pro Teilnehmer muss spätestens 7 Tage nach Anmeldung der Gesamtbetrag TVM-Mitglieder 230,00 Euro, Nichtmitglieder 240,00 Euro auf das Konto des TV Mögglingen überwiesen werden. 
Sollte der Gesamtbetrag nicht pünktlich überwiesen werden, so verfällt der Platz und er kommt einem anderen zugute. 
Bei außergewöhnlicher Belastung der Eltern ist eine Ermäßigung oder auch eine „gesplittete Zahlung“ möglich. In einem solchen Fall wird um vorherige telefonische Rücksprache gebeten. 

3. Gesundheitliche Anforderungen

Bei Antritt der Fahrt ist der Teilnehmer frei von ansteckenden Krankheiten und Ausschlägen, wie z. B. Pilzen etc.

Des Weiteren ist er den gesundheitlichen Anforderungen der Freizeit gewachsen. Sollte der Teilnehmer Bettnässer sein, so muss dieses mitgeteilt werden. Aktuelle Erkrankungen, Allergien und Auffälligkeiten des Teilnehmers, und auch solche, die schon einige Jahre zurückliegen, müssen mitgeteilt werden. Es ist unbedingt erforderlich, die Gruppenleiter von eventuellen (gesundheitlichen) Beeinträchtigungen sowie deren Behandlungsweise zu informieren. Bei falschen Angaben können die Gruppenleiter die Verantwortung für den Teilnehmer teilweise oder ganz ablehnen. Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, so müssen wir das Kind auf Kosten und Verantwortung der Erziehungsberechtigten nach Hause schicken. 

4. Fehlverhalten

Wird durch Ihr Kind das Wohlergehen anderer gefährdet, macht es den Gruppenleitern unmöglich ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen oder verstößt es wiederholt grob gegen die Anordnung der Gruppenleiter, so kann es auf Kosten der Erziehungsberechtigten nach Hause geschickt werden. Diese Entscheidung wird von allen Gruppenleitern gemeinsam gefällt. Der Teilnehmerbeitrag wird in einem solchen Fall in voller Höhe einbehalten. Des Weiteren tragen die Erziehungsberechtigten alle aus den Verstößen ihrer Kinder resultierenden Folgekosten.

5. Rücktritt der Teilnahme

Bei Rücktritt nach dem 08. Juli 2018 müssen die schon entstandenen Kosten in Höhe von 50,00 Euro getragen werden. Bei Rücktritt nach dem 23. Juli 2018 müssen auch weitere entstandene Kosten von den Erziehungsberechtigten getragen werden, sofern für den Teilnehmer kein Ersatz gefunden wurde. Der Teilnehmerbetrag kann gegebenenfalls ganz oder teilweise zur Kostendeckung einbehalten werden.

6. Aufenthalt der Eltern

Eltern, die während der Kinderferienfreizeit nicht unter ihrer Heimatanschrift erreichbar sind, hinterlassen ihre Urlaubsanschrift in dem Feld "Nachricht an die Jula Crew"

7. Elternabend/Infonachmittag

Der Besuch des Elternabend/Infonachmittag am 11.07.2018 um 20:00 Uhr im TVM Tennisheim (bei der Mackilohalle) ist für die Eltern unbedingt erforderlich. Bei dieser Veranstaltung werden alle Termine und weitere wichtige Informationen besprochen. 

8. Besuch und Telefon

Eltern-, Verwandten- und Bekanntenbesuche sind während der Ferienfreizeit nicht möglich, geschieht dies doch müssen die Eltern ihr Kind sofort mitnehmen und die Maßnahme ist beendet, da Besuche im Lager eher störend sind. Auch kann das Kind nicht für besondere Veranstaltungen abgeholt und wieder gebracht werden, ihr Kind müsste dann komplett abgeholt werden. (Ausnahmen: Todesfall in der Familie, Krankheit etc.) Telefonanrufe der Eltern sollten nur im äußersten Notfall erfolgen.

9. Reiseausrüstung

Für verlorene und beschädigte Reiseausrüstung (Kleidung, Zahnklammer etc.) wird nicht gehaftet. Eine Gepäckversicherung besteht nicht. Alle Kleidungsstücke sollten mit dem Namen des Kindes beschriftet werden.

Bitte weisen Sie ihr Kind darauf hin.

10. Schäden an Teilnehmern

Für Schäden, die einem Teilnehmer während der Ferienfreizeit entstehen, haften wir nur im Rahmen und im Umfang der bestehenden Versicherung. Die Haftung für die Verursachung eines Schadens durch die mit Einzelleistungen beauftragten Unternehmen (Transportunternehmen, Vermieter etc.) ist ausgeschlossen.

11. Höhere Gewalt

Sollte infolge von höherer Gewalt, bei Streiks, Ausfall von Verkehrsmitteln, Krankheit etc. die Durchführung der Maßnahme unmöglich sein/werden, so erstatten wir nur den Teil des Teilnehmerbeitrags, der bis dahin noch nicht zur Deckung anfallender Kosten ausgegeben wurde oder noch ausgegeben werden muss. Weitere Ansprüche bleiben ausgeschlossen.

12. Unwirksamkeit dieser Bedinugungen

Falls ein Teil dieser Bedingungen unwirksam werden sollte, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen und der Teilnehmervertrag (verbindliche Anmeldung) nicht beeinträchtigt. Mündliche Absprachen sind unwirksam.

13. Verstöße gegen die Teilnehmerbedingungen

Verstöße oder Nichtbeachten der Teilnehmerbedingungen gehen zu Lasten des Teilnehmers und können zum Ausschluss von der Teilnahme an der Ferienfreizeit führen. In einem solchen Fall ist der Anspruch auf Kostenrückerstattung unzulässig.

14. Kranken- und Unfallversicherung

Privatversicherte erklären sich einverstanden, die Kosten eventueller ärztlicher Maßnahmen zu tragen. Nicht privatversicherte handhaben eine solche Maßnahme über die Krankenversicherungskarte. Vom Reiseveranstalter wird keine Kranken- oder Unfallversicherung gestellt.

15. Verursachte Schäden durch Teilnehmer

Von den Teilnehmern der Ferienfreizeit verursachte Schäden jeglicher Art gehen zu Lasten des Teilnehmers bzw. seiner Eltern, sofern sie nicht durch die WLSB Vereinsversicherung gedeckt sind.

16. Kenntnisnahme

Mit ankreuzen des Feldes "Ich habe die Teinahmebedingungen gelesen und bin damit einverstanden" erklärt die Anmeldende Person, alle Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben und bestätigt die Richtigkeit aller Angaben.

17. Veranstalter und Träger

Der Veranstalter ist der Turnverein Mögglingen 1907 e.V..

Kostenübersicht

TVM-Mitglieder 230,00 Euro, Nichtmitglieder 240,00 Euro


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