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„Wir führen die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in li-zensierten Geschäften ein.“ Mit diesem Satz kündigt die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag eine fundamentale Neuregelung des Umgangs mit Hanf als Genussdroge an.

Der Begriff „kontrollierte Abgabe“ ist bislang nur in groben Zügen umrissen. Die Kette vom Anbau über den Vertrieb bis zur*m Verbraucher*in gilt als komplex und erfordert zahlreiche Detailregelungen. Neben einer Altersprüfung ist beim Verkauf eine qualifizierte Beratung über Risiken des Konsums vorgesehen. Die Regelungen zum legalen Verkauf sollen wissenschaftlich evaluiert werden. Etwaige gesundheitsbezogene Verkaufslimitationen (zum Beispiel Höchstmengen) oder Ausschlussgründe für Cannabisverkauf sind, abgesehen von der Volljährigkeitsregelung, noch weitgehend offen.

Befürworter*innen der Legalisierung verweisen auf bessere Chancen zur Qualitätskontrolle der Produkte sowie bei der Ansprache von Konsument*innen mit dem Ziel des Gesundheitsschutzes. Der Schwarzmarkt solle dadurch obsolet werden. Mit der Entkriminalisierung soll auch eine Entlastung von Polizei und Justiz erreicht werden.

Dass in zertifizierten Geschäften Prävention von Cannabis-assoziierten Erkrankungen gelingt, halten Kritiker*innen der geplanten Legalisierung für zweifelhaft. Auch sei mit einer nennenswerten Austrocknung des Schwarzmarktes kaum zu rechnen, da sich dieser in der Konsequenz noch stärker auf Minderjährige fokussieren würde.

Im Lichte des beträchtlichen Anteils Minderjähriger am Konsumgeschehen werden Fragen des Jugendschutzes somit zukünftig noch relevanter. Zudem gilt es, dem durch die Legalisierung vermittelten Bild von Cannabis als legitimen Genussmittel eine realistische Vermittlung von Gesundheitsrisiken entgegenzusetzen. Dies sowohl im Sinne des Jugendschutzes als auch einer risikoreflektierten Konsumentscheidung von Volljährigen.

Wie kann wirksame Prävention und Intervention unter den neuen Rahmenbedingungen gelingen? Die XXXII. Niedersächsische Suchtkonferenz wird die Pläne der Bundesregierung unter die Lupe nehmen und ihre Konsequenzen für Niedersachsen aus Sicht von Forschung und Praxis diskutieren. Wir freuen uns auf Ihre Beiträge!

Herzlich eingeladen sind Mitarbeitende der ambulanten / stationären Suchthilfe und Suchtselbsthilfe, der Suchtprävention, der psychiatrischen Versorgung, Suchtmediziner*innen, All-gemeinmediziner* innen, Pädiater*innen, Psychotherapeut*innen, Mitarbeitende psychosozialer Beratungs- und Unterstützungssysteme, Pädagog*innen, Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe, der betrieblichen Suchtprävention sowie weitere fachlich Interessierte.


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Teilnahme- und Stornobedingungen

Die Teilnahmegebühr beträgt 60 Euro. Anmeldeschluss ist jeweils 7 Tage vor Veranstaltungsdatum. Anmeldungen werden nur schriftlich über das Anmeldeformular entgegengenommen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter unter dem Punkt "Storno". Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. ​​​​​​​

                 

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