Die Mitgliedbeiträge werden jährlich im Januar per SEPA-Lastschrift eingezogen.
SEPA-Lastschriftmandat
​​​​​​​Hiermit ermächtige ich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e. V. (BSD), Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der BSD auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinsitut vereinbarten Bedingungen.
Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung
Gläubiger-Identifikationsnummer DE02ZZZ00002593228