Info
Im Folgenden finden Sie wichtige Hinweise zur Nominierung für die Sportlerehrung des Landkreises Fulda 2026. Bitte lesen Sie diese vor dem Ausfüllen des Formulars aufmerksam durch.
Ein Rechtsanspruch auf eine Ehrung besteht nicht; die Vergabe erfolgt nach Entscheidung des Veranstalters.
Es werden Leistungen ab dem 13. Juli 2024 sowie aus den Jahren 2025 und 2026 berücksichtigt, sofern hierfür keine vorherige Ehrung erfolgt ist.
Nominiert werden können nur Sportlerinnen und Sportler bzw. Ehrenamtliche, die ihre Leistungen nachweislich für einen Sportverein im Landkreis Fulda erbracht haben.
Platzierungen sowie Art und Ort der Meisterschaften, bei denen besondere Leistungen erbracht wurden, müssen nachvollziehbar belegt werden (z. B. durch Links zu Ergebnislisten, Auszüge aus Ergebnislisten oder Medienberichte). Nur diese Nachweise können als Beleg berücksichtigt werden.
Bei einer Vielzahl von Vorschlägen erfolgt die Auswahl nach der Bedeutung der Leistung oder des Engagements.
Bitte beachten Sie, dass der Einsendeschluss auf den 31.07.2026 festgelegt ist.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass eine Nominierung nur berücksichtigt werden kann, wenn alle erforderlichen Informationen und Nachweise vollständig vorliegen.
Bei Fragen oder für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: per Mail unter Sportlerehrung@landkreis-fulda.de oder telefonisch unter 0661 6006 9496.