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Die Haut ist das größte Organ des menschlichen Körpers – sie übernimmt essenzielle Funktionen. Die Pflege und die Intakt-Haltung der Haut gehören zum Kern pflegerischen Handelns.

In dem neuen Expertenstandard Hautpflege soll ein pflegerisches Qualitätsniveau beschrieben werden, welches es Einrichtungen ermöglicht, interne zielgruppen- und settingspezifische Vorgehensweisen für die Pflege und Gesunderhaltung der Haut festzulegen. Neben allgemeinen Maßnahmen zur Förderung der Hautintegrität werden spezifische Hautrisiken und Probleme thematisiert. Wunden sollen in diesem Expertenstandard nicht berücksichtigt werden.

Der Expertenstandard-Entwurf wird im Rahmen der 11. Konsensus-Konferenz in der Pflege am 17.02.2023 in Osnabrück der Fachöffentlichkeit vorgestellt. Mit der endgültigen Veröffentlichung kann im Sommer 2023 gerechnet werden. Seinen Sie von Anfang an dabei und integrieren Sie das neue Instrument in Ihre pflegerische Arbeit.


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Teilnehmer*innen

Art der Teilnahme

Teilnahme- und Stornobedingungen

Die Teilnahmegebühr beträgt 119 Euro. Anmeldeschluss ist jeweils 3 Tage vor Veranstaltungsdatum. Anmeldungen werden nur schriftlich über das Anmeldeformular entgegengenommen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn stehen Ihnen die Zugangsdaten in Ihrem Buchungscenter (Link in der Bestätigungsmail) unter dem Punkt »Infos« zur Verfügung. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter unter dem Punkt »Storno«. Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. Die LVG & AFS behält sich beispielweise im Krankheitsfalle vor, Termine kurzfristig abzusagen und geeignete Ersatztermine anzubieten. Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche.
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