Dialog zur Rechtsverordnung Licht
Die Lichtverschmutzung nimmt stetig zu und damit auch negative Auswirkungen auf Flora und Fauna. Um der Lichtverschmutzung entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber diese Thematik ausdrücklich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, § 41a) adressiert. Im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz erarbeitet das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) Regelungsansätze für den Schutz von Pflanzen und Tieren vor Lichtemissionen. Im Zuge dessen lädt das IGB Verantwortliche zum Dialog ein. Dieser richtet sich an Personen, die für die Installation und Instandhaltung von Beleuchtungsanlagen im Außenraum zuständig sind und an Vertreter:innen von Verwaltungen, die Beleuchtungsanlagen im Außenraum genehmigen.