Anmeldung (noch 15 verfügbar)
Info
Folgebelehrung Infektionsschutzbelehrung § 42/43 IfsG (2 UE)
- Auffrischung alle zwei Jahre erforderlich -
- Onlinefortbildung -
- Personalhygiene
- Hygiene am Arbeitsplatz
- Händehygiene
- Umgang mit Lebensmitteln
- Tätigkeitsverbot (Meldepflichtige Erkrankungen)
Referentin: Doreen Höhse
E-Mailadresse: d.hoehse@web.de
Teilnehmeranzahl: Mind. 3, Max. 20 TeilnehmerInnen
Besonderheit: Die Teilnahme an der Infektionsschutzbelehrung ist bereits von Beginn ab der Tätigkeit für alle Tagespflegeeltern Pflicht. Im Rahmen der Fortbildung muss das Wissen alle zwei Jahre durch eine Folgebelehrung erneut aufgefrischt werden.
Termine & Veranstaltungsort
- Donnerstag, 26. März 2026 von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr
- Donnerstag, 25. Juni 2026 von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr
- Donnerstag, 24. September 2026 von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Onlinefortbildung über „Zoom“