Info
Auch für die Kindertagespflege gilt nach Vorgaben des Amtes für Kindertagesbetreuung der Stadt Augsburg die gesetzliche Bestimmung, dass alle zwei Jahre der Erste-Hilfe-Kurs für Kleinkinder aufgefrischt werden muss.
Das bedeutet für alle Kindertagespflegepersonen, dass sie im Abstand von zwei Jahren einen Kurs „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ besuchen müssen.
Der Kurs wird vom Bayerischen Rote Kreuz als Kooperationspartner.
Die Kurse „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ sind für alle Kindertagespflegepersonen mit gültiger Pflegeerlaubnis wohnhaft in Augsburg kostenfrei.