Anmeldung
Info
Allgemeine Teilnahmebedingungen für den Kleiderflohmarkt in der Maschinenfabrik am 06.06.2026
1. Zulassung und Verkaufsgegenstände
Privatverkauf: Die Teilnahme ist ausschließlich Privatpersonen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Der Verkauf von Neuware, gewerblichen Beständen, Restposten oder handgefertigter Neuware in großen Mengen ist untersagt.
Warensortiment: Zugelassen sind gebrauchte Second Hand Kleidung, Schuhe und Accessoires.
Verbotsgüter: Der Verkauf von jugendgefährdenden Artikeln, Raubkopien, Replikationen (Fake-Marken), Waffen oder Lebensmitteln ist streng untersagt.
2. Buchung und Rücktritt (Stornierung)
Verbindlichkeit: Die Buchung des Standplatzes ist mit dem Zahlungseingang verbindlich.
Ausschluss der Rückerstattung: Eine Rückerstattung der Standgebühr ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt ausnahmslos, auch im Falle von Krankheit, verhindertem Erscheinen oder ähnlichen persönlichen Gründen.
3. Standplatz und Aufbau
Platzzuweisung: Die Standplatzzuweisung erfolgt durch den Veranstalter. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht.
Equipment: Es darf nur die gebuchte Standfläche genutzt werden. Das Aufstellen eines größeren Kleiderständers als gebucht wird nicht geduldet und kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Zusätzliche Tische/Ständer müssen vor Ort entfernt werden.
Zeiten: Die festgesetzten Auf- und Abbauzeiten sind zwingend einzuhalten. Ein vorzeitiger Abbau ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
4. Haftung und Sicherheit
Haftungsausschluss: Mit der Zuweisung des Verkaufsplatzes wird keinerlei Haftung, insbesondere auch nicht für die Sicherheit der Anbieter/-innen und der Ware (Diebstahl/Beschädigung) übernommen. Ferner sind Haftungen vom Veranstalter für Unfälle und Sachschaden im gesamten Veranstaltungsbereich ausgeschlossen.
Eigenverantwortung: Aussteller*innen und Besucher*innen haften für sich selbst sowie für Schäden, die durch ihren Standbau oder ihr Verhalten an Dritten oder am Gebäude entstehen.
Hausrecht: Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Eine Nichtanerkennung der Teilnahmebedingungen führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
5. Sauberkeit und Müllentsorgung
Müll & Reste: Der Standplatz ist sauber zu hinterlassen. Müll, Abfälle sowie nicht verkaufte Artikel müssen von Aussteller*in wieder mitgenommen werden!
Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungs- bzw. Entsorgungsgebühr in Höhe der entstehenden Kosten (mindestens aber 50,00 Euro) erhoben.
6. Sonstiges
Datenschutz: Mit der Teilnahme erklärt sich Aussteller*in mit dem Datenschutz des Veranstalters einverstanden
Mit der Teilnahme erklärt sich Aussteller*in mit der Hausordnung des Veranstalters einverstanden