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„Allgemein anerkannte Regeln der Technik" - warum wir den Begriff neu denken sollten


Der Begriff „Allgemein anerkannte Regeln der Technik“ begegnet uns im Baualltag ständig – in Verträgen, bei Abnahmen, in Gutachten und im Streitfall vor Gericht. 

Doch was bedeutet er heute eigentlich genau? Und wie lässt er sich so fassen, dass alle Beteiligten am Bau verlässlicher damit arbeiten können?

    • Wo und wofür wird der Begriff „Allgemein anerkannte Regeln der Technik“ aktuell eingesetzt?
    • Wie lässt sich der Begriff praxisnah und rechtssicher definieren?
    • Welchen Nutzen können Auftraggeber, Planende und Ausführende daraus ziehen – und wie lassen sich Konflikte vermeiden?

Referent

Dr. iur. Mark Seibel, Vizepräsident des Landgerichts Siegen, Leiter der dortigen Baukammer sowie Beirat der Fachzeitschrift „Bausachverständige“.

Datum

Dienstag, 9. Juni 2026, 10:00 bis 14:00 Uhr 

Kosten 

79,00 Euro/Teilnehmer inkl. Getränke und Mittagsimbiss 


Das Seminar richtet sich an Sachverständige sowie am Bau beteiligte Unternehmen (z. B. Planungsbüros, Bauunternehmen, Handwerksbetriebe). 

Bitte melden Sie sich verbindlich bis zum 1. Juni 2026 an. Die Plätze sind begrenzt.

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