Registrierung zur Durchführung von SARS-CoV-2 Impfungen in den nordrheinischen Praxen
Das Impfen in den nordrheinischen Praxen soll so bald wie möglich beginnen. Der übliche Bestellweg über Apotheken und Pharma-Großhandel steht den Praxen allerdings leider noch nicht zur Verfügung – dieser ist für den 19.04.2021 angekündigt.
Deshalb stellt das Land NRW schon vorab eine begrenzte Menge an AstraZeneca-Impfstoff zur Verfügung. Die Impfdosen sollen in einer ersten Übergangsphase über eine Spedition direkt an die Praxen ausgeliefert werden. Wenn Sie Teil dieser Übergangsphase im Zeitraum vom 29.03. bis zum 18.04. werden möchten, können Sie sich hier registrieren.​​​​​​​
Nach den Vorgaben des MAGS sollen die an der Übergangsphase teilnehmenden Praxen auf Hausärztinnen und Hausärzte sowie Gynäkologinnen und Gynäkologen beschränkt werden. Geimpft werden sollen Patientinnen und Patienten mit chronischen Vorerkrankungen unter 70 Jahren gemäß §3 Nr. 2 ImpfVO, bis zu zwei Kontaktpersonen von Schwangeren sowie immobile Patientinnen und Patienten über 80 Jahren im Rahmen des Hausbesuchs. Die Terminvereinbarung wird selbständig durch die Praxen organisiert.
Vertragsärztliche Praxen der beiden genannten Fachgruppen können sich mithilfe des untenstehenden Formulars im Zeitraum vom 12.03.2021 - 21.03.2021 verbindlich als Impfpraxis für die Übergangsphase registrieren. Danach ist eine Registrierung leider nicht mehr möglich.
Ablaufplan - So soll die Ãœbergangsphase in den Praxen organisiert werden:
- Mit der Anmeldung werden Sie in unsere Datenbank der impfbereiten Praxen aufgenommen.
- Nach Abschluss der Registrierungsphase wird per Losverfahren eine Auswahl aus allen registrierten Praxen gezogen und an eine Spedition weitergegeben. Diese organisiert die Auslieferung der Impfstoffe. Insgesamt sollen in der dreiwöchigen Übergangsphase 4.500 Praxen in ganz NRW beliefert werden. Die Praxen erhalten zudem Zugang zu einem digitalen Infopaket mit allen wichtigen Informationen rund um das Impfen in den Praxen.
- Die ausgewählten Praxen erhalten ab dem 29.03. ein Standardpaket mit 100 Impfdosen AstraZeneca inklusive der zur Verimpfung benötigten Spritzen und Kanülen. Das konkrete Lieferdatum wird Ihnen von der ausliefernden Spedition mitgeteilt. Eine stundengenaue Lieferankündigung ist leider nicht möglich.
- Die Praxen verimpfen die 100 erhaltenen Impfdosen möglichst innerhalb von 14 Kalendertagen und führen alle notwendigen Dokumentations- und Meldeschritte durch.
- Am 19.04.2021 endet voraussichtlich die Übergangsphase und alle Praxen sollen die Impfstoffe dann über den Pharma-Großhandel beziehen können.
Hinweise zur Vergütung:
​​​​​​​Vergütet werden soll die Impfung in den Praxen nach derzeitigem Stand mit 20 Euro je Impfung. Bei einer aufsuchenden Impfung wie z. B. im Rahmen eines Haus- oder Heimbesuchs sollen zuzüglich 35 Euro je Impfung vergütet werden; für das Aufsuchen jeder weiteren Person in derselben sozialen Gemeinschaft oder Einrichtung zuzüglich jeweils weitere 15 Euro. Auch für die ausschließliche Impfberatung – ohne nachfolgende Schutzimpfung – ist ein Honorar vorgesehen. Die Vergütung soll in diesen Fällen je Anspruchsberechtigten einmalig 10 Euro betragen, auch wenn die Impfberatung telefonisch oder per Videosprechstunde erfolgt. Für das Ausstellen eines ärztlichen Zeugnisses werden 5 Euro und eine Versandpauschale (0,90 €) erstattet.
Mit der Registrierung als Impfpraxis sind nachfolgende Verpflichtungen verbunden:
- Abnahmeverpflichtung: Eine der beiden zu benennenden annahmeberechtigten Personen muss den Impfstoff entgegennehmen. Dies kann, muss aber nicht zwingend, eine Vertragsärztin / ein Vertragsarzt sein. Eine Delegation dieser Aufgabe an MFA ist möglich. Die Lieferung erfolgt ausschließlich montags bis freitags und nicht an gesetzlichen Feiertagen.
- Impfverpflichtung: Der gelieferte Impfstoff muss gemäß der Fachinformation aufbewahrt und rechtzeitig verimpft werden. Wir empfehlen eine Verimpfung innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Erhalt des Impfstoffes.
- Dokumentations- und Meldeverpflichtung: Neben der Durchführung der Impfung fallen organisatorische Aufgaben im Rahmen der Impfdokumentation (Aufklärungs- und Anamnesebögen, Impfbescheinigungen etc.) an. Zur täglichen Kurzmeldung der Impfungen ist ein Zugang zum Mitgliederportal zwingend erforderlich. Sollten Sie bisher über keinen Portalzugang verfügen, bitten wir Sie dies vor Durchführung der ersten Corona-Impfungen in Ihrer Praxis unter www.kvnoportal.de nachzuholen.
Wichtige Hinweise zur Registrierung:
- Die KV Nordrhein führt die Registrierung im Auftrag des Landes durch und übermittelt lediglich das Angebot Impfstoff für die Praxen zu bestellen. Aufgrund der zunächst begrenzten Impfstoffmenge und der Auswahl der Praxen über ein Losverfahren kann eine Impfstofflieferung während der Übergangsphase nicht garantiert werden.
- Bitte führen Sie nur eine Registrierung pro Praxis durch. Auch bei mehreren zugelassenen Ärztinnen bzw. Ärzten in einer Praxis bitten wir Sie darum eine gemeinsame Registrierung durchzuführen.
- Achten Sie bitte auf die Richtigkeit Ihrer Angaben. Dies gilt insbesondere für die Lieferanschrift und die Kontakt-Telefonnummern. Fehlerhafte Angaben können zu erheblichen Verzögerungen im Liefer- und Impfablauf führen.
Weitere Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung in den nordrheinischen Praxen erhalten Sie in unserer FAQ-Sektion unter coronaimpfung.nrw. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Serviceteam der KV Nordrhein unter +49 211 5970 8888 (Düsseldorf) bzw. +49 221 7763 6666 (Köln) oder per E-Mail an service.duesseldorf@kvno.de bzw. service.koeln@kvno.de.
Herzlichen Dank!
Ihre Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein