Anmeldung

Ferienbetreuung Schuljahr 2025

Teilnehmer

Zeitraum reservieren

Notfallinformationen

Bei einer akuten oder chronischen Erkrankung, die eine Medikamentenverabreichung durch die Ferienbetreuungsmitarbeitenden notwendig macht, bitten wir um persönliche Rücksprache.

Zum Informationsaustausch und für Notfälle bitten wir Sie um folgende Angaben

Alternative Telefonnummern / Kontaktpersonen für den Notfall

bitte mit Kommas getrennt notieren und den Namen der Person in Klammer

Teilnahmebedingungen

Bei der Anmeldung zur Ferienbetreuung handelt es sich um eine verbindliche Anmeldung. Anmeldeschluss ist der 03. Juli 2025.

Der Betreuungsvertrag kann von den Erziehungsberechtigten vor dem Anmeldeschluss aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Für den entstandenen Aufwand stellt Schulwerkstatt e.V. 50% der Teilnehmergebühr (ohne Beitrag für Essen) in Rechnung. 

Der Betreuungsplatz wird frühestens vier Wochen vor Beginn des Betreuungszeitraums per E-Mail von Schulwerkstatt e.V. final bestätigt (die direkt nach Anmeldung von Eveeno versandte E-Mail stellt keine verbindliche Bestätigung dar). Nach Bestätigung der Anmeldung durch Schulwerkstatt e.V. ist keine kostenfreie Stornierung mehr möglich (auch nicht im Krankheitsfall). Es besteht die Möglichkeit, eine/n Ersatzteilnehmer/-in zu benennen.

Mit dem Absenden der Anmeldung erteile ich/wir mein/unser Einverständnis, dass mein/unser Kind an Exkursionen im Rahmen der Ferienbetreuung teilnehmen darf (Spaziergänge, Ausflüge in Schulnähe), die nicht auf dem Gelände der Einrichtung stattfinden.

Es wird bestätigt, eine gültige Haftpflichtversicherung für das Kind zu besitzen, um für eventuell entstehende Schäden durch das Kind aufkommen zu können.

Ich/wir überweise/n verbindlich die Anmeldekosten innerhalb einer Woche nach Erhalt der Bestätigung auf das Konto von Schulwerkstatt e.V., IBAN DE11612901200116533005 bei der Volksbank Mittlerer Neckar.

Den Betreuungsverantwortlichen steht das Recht und die Pflicht zu, Kinder die sich nicht an die vereinbarten Regeln halten von der Ferienbetreuung auszuschließen. Eine Rückerstattung der Kosten kann generell nicht gewährt werden.

Der Veranstalter behält sich daher vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Wird die Mindestteilnehmerzahl von zwölf Kindern bis vier Wochen vor Beginn des Betreuungszeitraums nicht erreicht, muss die Ferienbetreuung ggf. an einzelnen Tagen oder vollständig abgesagt werden. In diesem Fall erfolgt eine Rückerstattung des Teilnahmebetrags auf das Konto der Erziehungsberechtigten.

Sonstiges

Sie müssen unserer Datenschutzerklärung zustimmen, wenn Sie sich für diese Veranstaltung registrieren möchten.