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Beschreibung
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen bietet ein enormes Potenzial. Leider häufen sich aber auch die Meldungen über Cybersicherheitsvorfälle in Kliniken. Damit rücken diese medizinischen Einrichtungen als kritische Infrastruktur in den Fokus.
Durch die EU-Richtlinie NIS-2 zur Cybersicherheit ergeben sich auch neue Herausforderungen für die Hersteller von vernetzten Medizinprodukten. Gegenwärtig befindet sich NIS-2 in der nationalen Umsetzung und seit Mai 2024 liegt ein deutscher Gesetzesentwurf vor.
Katharina Klenk-Wernitzki, Elisabeth Kohoutek und Christian Kuß (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) werden in unserer Veranstaltung zunächst auf die Versorgung mit Medizinprodukten als Teil der kritischen Infrastruktur und die Cybersicherheit in der Klinik eingehen. Im Zuge dessen stellen die Referierenden auch Best Practices aus ihrer beruflichen Praxis vor.
Angesichts des CrowdStrike-Vorfalls ergeben sich viele offene Fragen in Bezug auf die Haftung sowie die Eingrenzung der Schadensfälle. Im zweiten Vortrag gehen unsere Referierende auf dieses Thema ein und berichten, wie eine Checkliste für die Vertragsgestaltung hier hilfreich sein kann.
Wir freuen uns auf wertvolle Einblicke in dieses wichtige Thema und spannende Diskussionen mit Ihnen.
Agenda
13:55 | Begrüßung |
14:00 | Cybersicherheit bei Medizinprodukten und in der Klinik Elisabeth Kohoutek und Christian Kuß, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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14:45 | Kaffeepause |
15:00 | Cybersicherheitsvorfälle: Haftungsfallen vorbeugen und Schadensfälle eingrenzen Katharina Klenk-Wernitzki, Elisabeth Kohoutek und Christian Kuß, Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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15:45 | Zusammenfassung und Diskussion |
16:00 | Ende der Veranstaltung |
Vorläufiges Programm. Änderungen / Anpassungen vorbehalten
Die Veranstaltung findet als Online-Veranstaltung via Microsoft Teams statt.
Die Veranstaltung findet ab einer Mindestteilnehmendenzahl von 8 Personen statt. Wird die Mindestteilnehmendenzahl eine Woche vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht, behalten wir uns das Recht vor, diese abzusagen. Aus organisatorischen Gründen schließt die Registrierung für unsere Veranstaltungen in der Regel 3 Werktage vor dem Veranstaltungs-Termin. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Diese Online-Veranstaltung wird nicht aufgenommen und kann deshalb später nicht zur Verfügung gestellt werden.
Stornierungen können nur in Textform erfolgen und sind bis 8 Tage vor dem Veranstaltungstermin möglich. In diesem Falle wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 25% des Ticketpreises fällig und bei Erstattung des gezahlten Betrages einbehalten. ​​​​​​​
Somit werden bei einer kurzfristigen Stornierung von 7 Tagen oder weniger 100% des Ticketpreises fällig.
Die Zahlungsabwicklung übernimmt eveeno für uns:
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