Bei Angabe einer abweichenden Rechnungsadresse versendet die KVWL Consult an diese eine zusätzliche Buchungsbestätigung per E-Mail oder alternativ per Briefpost.
Die Angabe einer alternativen Rechnungsanschrift (z.B. die Praxisadresse) ist bei Bildungsschecks, die ab dem 01.01.2024 ausgestellt werden, nicht möglich. Deshalb können diese auch nicht anerkannt werden.