Die Lockerungn der Corona-Schutzbestimmungen betrifft auch die Teilnahme an den Gottesdiensten.
Bei einer Inzidenz von unter 10 ist das Tragen von medizinischen Schutzmasken während der Gottesdienste nicht mehr vorgeschrieben, aber beim Singen wird es empfohlen.
Die Mindestabstände von 1,5 m sind auch weiterhin einzuhalten. Dadurch ist die Teilnehmerzahl an den Gottesdienste weiterhin begrenzt.
Aus diesem Grund bitten wir um Voranmeldung zu den Sonntagsgottesdiensten unter der Angabe der erforderlichen Informationen: Name, Vorname, Telefonnummer, E-Mailadresse, Postleitzahl.
Die erfassten Daten werden nach den Datenschutzrichtlinien verwahrt, nur im Infektionsfall gesichtet und spätestens zwei Monate nach dem Gottesdienst vernichtet bzw. gelöscht.