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Erste-Hilfe-Kurs


Auch für die Kindertagespflege gilt nach Vorgaben des Amtes für Kindertagesbetreuung der Stadt Augsburg die gesetzliche Bestimmung, dass alle zwei Jahre der Erste-Hilfe-Kurs für Kleinkinder aufgefrischt werden muss. 

Das bedeutet für alle Kindertagespflegepersonen, dass sie im Abstand von zwei Jahren einen Kurs „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ besuchen müssen. 

Der Kurs wird durch das Bayerische Rote Kreuz als Kooperationspartner durchgeführt. 

Die Kurse „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ sind für alle Kindertagespflegepersonen mit gültiger Pflegeerlaubnis wohnhaft in Augsburg kostenfrei.

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