Anmeldung beendet

Zeltlager 2024 in Hahnemoor

Liebe Kinder und Eltern,


wir freuen uns riesig, dass wir euch auch in diesem Jahr ein Zeltlager der Extraklasse bieten können. Unter dem Motto: "SimsalaGrimm: Eine Reise durch das Märchenmoor" nehmen wir euch mit in eine aufregende Spielwelt und bieten euch eine Woche lang Spaß, Spannung und Action auf dem wunderschönen Zeltplatz in Hahnenmoor.

Für den reibungslosen Ablauf hat unser hochmotiviertes Team wieder ein starkes Programm auf die Beine gestellt und den Zeltplatz bezugsfertig und für jedes Wetter vorbereitet eingerichtet.


Wir starten am 26.07.2024 um 09:00 Uhr auf der Rasenfläche vor dem neuen Jugendheim und fahren dann gemeinsam mit Fahrrad zum Zeltplatz. Am Samstag den 03.08.2024 werden wir am Nachmittag wieder an gleicher Stelle ankommen. Über die genaue Zeit halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.

Am 13.07.2024 treffen wir uns zwischen 15:00-15:30 Uhr im Jugendheim, um bereits die Gruppen einzuteilen.


Die Kosten betragen 120 Euro für das erste und 110 Euro für jedes weitere Kind.

Der Beitrag ist unmittelbar nach der Buchung auf das Konto der Kath. Kirchengemeinde St. Sixtus zu überweisen: DE18 2806 9381 0006 8039 01


Teilnehmen können alle Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 9-15 Jahren. Wenn du also Lust hast teilzunehmen, dann lass deine Eltern/Erziehungsberechtigten das Formular ausfüllen und sei dabei!


Anmeldeschluss ist der 13.07.2024


Wir freuen uns auf euch!

TeilnehmerIn

Wichtig: Bitte geben Sie in dieser Übersicht die Daten zu dem Kind an, welches am Zeltlager teilnehmen wird.

Ticket auswählen

Sollten Sie weitere Kinder aus Ihrem Hausstand anmelden, dann erhalten Sie ein vergünstigtes Ticket. Sie müssen die Anmeldung jedoch für alle Kinder separat ausfüllen.

Sonstiges

Wichtig:

Wir benötigen bei Abreise die Krankenversicherungskarte, eine Kopie des Impfpasses sowie ein 

aktuelles Foto des Kindes (Vorgaben Notfallmanagement Bistum Osnabrück). Bitte legen Sie die benötigten Dokumente in einen Briefumschlag und versehen Sie diesen mit dem Namen des Kindes. Sollte das Kind privat-versichert sein, legen Sie bitte den Namen der hauptversicherten Person bei. 

Der Brief mit den benötigten Dokumenten soll am Tag der Abreise den GruppenleiterInnen der jeweiligen Gruppe überreicht werden. Während der Freizeit ist das Leitungsteam, sowie die GruppenleiterInnen aufsichtspflichtig und bewahren die Dokumente sicher auf.


Vor dem Zeltlager versenden wir ein Dokument, in dem alle wichtigen Informationen sowie eine Packliste beigefügt wird - diese ist auch auf unserer Website verfügbar.


Ist Ihr Kind bei Fahrtantritt an einer ansteckenden Krankheit erkrankt, insbesondere Magen-Darm-

Infekte, Corona, usw., wird eine Mitfahrt aus Gründen des Wohlergehens der anderen Teilnehmenden untersagt.

Hinweise:

Die Pfarreiengemeinschaft Osthümmling ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller von dem Vertrag umfassten Reiseleistungen verantwortlich und gemäß 

§ 651 q des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Beistand verpflichtet, wenn sich der Teilnehmer in Schwierigkeiten befindet.


In den Leistungen inbegriffen sind:

- Übernachtung auf dem Zeltplatz

- Gepäcktransport

- Verpflegung (täglich drei Mahlzeiten)

- Eintritt in besuchte Events


Ausgenommen sind Süßigkeiten, die im Lagerkiosk erworben werden können.

Bitte geben Sie ihrem Kind nicht mehr als acht Euro für den Kiosk.

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Pfarreiengemeinschaft Osthümmling hat für alle zugehörigen Kirchengemeinden eine Insolvenzabsicherung mit toursVERS – Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können die toursVERS – Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Tel.: 040 – 244 2880 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Pfarreiengemeinschaft Osthümmling verweigert werden.

Nach § 651 e des Bürgerlichen Gesetzbuchs darf die Reise auf einen anderen Reisenden zu übertragen werden.

Wir weisen auf die Möglichkeit eines Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung bei einem Anbieter Ihrer Wahl hin.


Fotos und Social Media:

Während des Zeltlagers werden Fotos gemacht. Diese werden nach sorgfältiger Prüfung evtl auf sozialen Netzwerken (Instagram, Facebook, Zeitung, etc.) veröffentlicht. Individuelle Bilder von den Kindern werden dabei nicht verwendet (ausschließlich Gruppenfotos). Gegen diese Regelung können Sie mit einer Nachricht an den Veranstalter (siehe unten) ausdrücklich widersprechen.

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Mit Abschicken der Anmeldung akzeptieren Sie die genannten Bedingungen und melden Ihr Kind 

verbindlich an.

Sie müssen unserer Datenschutzerklärung zustimmen, wenn Sie sich für diese Veranstaltung registrieren möchten.


Die Anmeldung für diese Veranstaltung ist leider beendet.