Einverständniserklärung
Informationen zur Datenerhebung (Datenschutzinformation)
Personenbezogene Daten werden von der Stadtverwaltung Weinstadt, Marktplatz 1, 71384 Weinstadt, vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Michael Scharmann erhoben. Behördliche Datenschutzbeauftragte beim Prüfungsamt, Traubenstraße 2, 71384 Weinstadt; Telefon 07151/693-103, datenschutz@weinstadt.de
Zweck der Datenerhebung und geplante Dauer der Datenspeicherung
Personenbezogene Daten werden freiwillig vom Teilnehmenden und von den Personensorgeberechtigten zum Zweck der Teilnahme an umseitig beschriebener Maßnahme / Veranstaltung erhoben und verarbeitet und bis zum Ende der umseitig beschriebenen Maßnahme / Veranstaltung gespeichert.
Empfänger der Daten
Personenbezogene Daten des Teilnehmenden, sowie Name und Kontaktdaten der Personensorgeberechtigten verbleiben beim umseitig genannten Veranstalter der Stadtverwaltung Weinstadt und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Bereitstellung der Daten und Folgen der Verweigerung
Die Bereitstellung personenbezogener Daten erfolgt grundsätzlich freiwillig, ist aber für die Teilnahme an umseitig beschriebener Maßnahme / Veranstaltung zwingend erforderlich. Falls der Bereitstellung personenbezogener Daten nicht zugestimmt wird, ist eine Teilnahme des Teilnehmenden an der umseitig beschriebener Maßnahme / Veranstaltung nicht möglich.
Betroffenenrechte
Kinder und Jugendliche haben als betroffene Person das Recht von der Stadtverwaltung Weinstadt Auskunft über die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren.
Verwendung von Fotos des Teilnehmenden
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Stadtverwaltung Weinstadt sollen, um die Aktivitäten im Zusammenhang mit umseitig beschriebener Maßnahme / Veranstaltung darzustellen, Fotos in der Gruppe mit anderen Teilnehmenden angefertigt und ausschließlich kontextgebunden innerhalb der Einrichtung des Veranstalters der Stadt Weinstadt, bzw. innerhalb der beteiligten Schule / Schulen sowie in Printmedien (Waiblinger Kreiszeitung, Stuttgarter Zeitung, Gelbes Blatt) veröffentlicht werden.
Ausschließlich im Rahmen der Ausbildung zum Pausenengel, Streitschlichter, Schülerpate und / oder Schülermultiplikator sollen Einzelfotos (Porträtaufnahme) angefertigt werden, die nur für ein Informationsplakat mit vollständigem Namen und besuchter Klasse zur Bekanntmachung und zur Ermöglichung der Kontaktaufnahme durch Mitschüler*innen ausschließlich innerhalb des Schulgebäudes. Die Veröffentlichung eines Einzelfotos, des vollständigen Namens und der besuchten Klasse erfolgt grundsätzlich freiwillig, ist aber für die Teilnahme an der Ausbildung zum Pausenengel, Streitschlichter, Schülerpate und / oder Schülermultiplikator zwingend erforderlich, da die Tätigkeit ohne diese Form der Öffentlichkeitsarbeit nicht ausgeübt werden kann. Falls der Veröffentlichung eines Einzelfotos, des vollständigen Namens und der besuchten Klasse nicht zugestimmt wird, ist eine Teilnahme an der Ausbildung zum Pausenengel, Streitschlichter, Schülerpate und / oder Schülermultiplikator durch die Schulsozialarbeit nicht möglich.
Eine Verwendung der fotografischen Aufnahmen für andere, als die beschriebenen Zwecke ist unzulässig.
Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.