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Strategien zur flächendeckenden Implementierung

Ein Hebammenkreißsaal ergänzt das geburtshilfliche klinische Angebot und eignet sich für Kliniken jeder Versorgungsstufe, von kleinen Geburtenstationen bis hin zu Kliniken der Maximalversorgung. Ein „Ja“ zum Hebammenkreißsaal bedeutet laut dem Deutschen Hebammenverband kein „Nein“ zur Ärztin/zum Arzt oder zum interprofessionellen Kreißsaal.

Die in Kooperation mit dem Hebammenverband Niedersachsen e.V. (HVN), dem Aktionsbündnis Gesundheit rund um die Geburt in Niedersachsen und Mother Hood e. V. geplante Veranstaltung ist der Auftakt einer Fortbildungsreihe und betrachtet das Thema zunächst aus der politischen Perspektive. Im Februar 2025 wird der HVN in einer Folgeveranstaltung einen inhaltlichen Schwerpunkt setzen. Über das kommende Jahr sind zudem ergänzende Workshops geplant. Ziel ist die Motivation und die Befähigung der geburtshilflichen Abteilungen zur flächendeckenden Implementierung von Hebammenkreißsälen in Niedersachsen zu steigern.


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Art der Teilnahme

Teilnahme- und Stornobedingungen

Die Teilnahmegebühr beträgt ​​​​​​​15 Euro. Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular entgegengenommen. Unsere Veranstaltungen finden Sie unter www.gesundheit-nds-hb.de/veranstaltungen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn stehen Ihnen die Zugangsdaten in Ihrem Buchungscenter (Link in der Bestätigungsmail) unter dem Punkt »Infos« zur Verfügung. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter unter dem Punkt »Storno«. Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. Die LVG & AFS behält sich beispielweise im Krankheitsfalle vor, Termine kurzfristig abzusagen und ggf. geeignete Ersatztermine anzubieten. Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche.

                 

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