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Das neue Personalbemessungssystem nach § 113c SGB XI löst die bisherige Fachkraftquote durch einrichtungs-individuelle Personalmengen, einem neuen Qualifikationsmix und neue Anhaltswerte für Personal ab. Der bevorstehende Umsetzungsprozess birgt hohe Risiken und Chancen. Es bedarf proaktives und wertschätzendes Führungshandeln. Pflegefachkräfte könnten oft nicht einverstanden sein, zukünftig überwiegend administrative, leitende und kontrollierende Tätigkeiten durchzuführen. Alle Mitarbeitenden müssen sich mit einem veränderndem Rollenverständnis auseinandersetzen. Wie kann es gelingen Mitarbeitende abzuholen und zu motivieren? Welche mentalen Herausforderungen sind zu meistern?

In dieser Fortbildung werden die Rahmenbedingungen, die das neue Personalbemessungsverfahren vorgibt, beleuchtet und die nötigen Maßnahmen des Veränderungsprozesses in den Blick genommen – denn eine rein technisch-organisatorische Umsetzung des neuen Verfahrens kann nicht erfolgreich sein.

Das Seminar wird den jeweils aktuellen Veröffentlichungen und Empfehlungen angepasst.


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Teilnahme- und Stornobedingungen

Die Teilnahmegebühr beträgt 205 Euro. Anmeldeschluss ist 7 Tage vor Veranstaltungsdatum. Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular entgegengenommen. Unsere Veranstaltungen finden Sie unter www.gesundheit-nds-hb.de/veranstaltungen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter unter dem Punkt »Storno«. Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. Die LVG & AFS behält sich beispielweise im Krankheitsfalle vor, Termine kurzfristig abzusagen und ggf. geeignete Ersatztermine anzubieten. Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche.

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