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Viele LSBTIQ*-Geflüchtete suchen in Deutschland Schutz, weil sie in ihrem Herkunftsland aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und/oder ihrer Geschlechtsidentität verfolgt werden. Aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität ist die Verfolgung innerhalb des EU- und des deutschen Rechts grundsätzlich als Fluchtgrund anerkannt. Im Asylverfahren gelten LSBTIQ*-Geflüchtete entsprechend der EU-Verfahrensrichtlinie als Antragsteller*innen, die besondere Verfahrensgarantien (z. B. mehr Zeit für das Asylverfahren oder Anhörung durch eine*n besonders sensibilisierte*n Anhörer*in) benötigen.

In der Praxis stehen LSBTIQ*-Geflüchtete nach wie vor besonderen Herausforderungen im Asylverfahren gegenüber und können ihre Rechte häufig nicht wahrnehmen. Für viele Betroffene ist es eines der größten Hindernisse sich als solche erkennen zu geben – sei es aus Scham, Angst oder weil sie einfach nicht wissen, dass ihre sexuelle Orientierung bzw. geschlechtliche Identität von entscheidender Bedeutung für ihr Asylverfahren sein könnte. Gerade die fehlende Identifizierung der Vulnerabilität verhindert, dass LSBTIQ* die dafür vorgesehenen Verfahrensgarantien erhalten, die sie benötigen. Auch bei der Darlegung von Verfolgungsgründen ist vielen von ihnen unbekannt, welche Vorgaben es bspw. zur Glaubhaftigkeitsprüfung gibt. In der Folge wird ihnen nicht der Schutzstatus zuerkannt, den ihnen aufgrund ihrer Verfolgung zugesprochen werden müsste.

Mit der Fortbildung möchten wir erfahrenen Berater*innen relevante Updates zu asylrechtlichen Aspekten vermitteln und den aktuellen Herausforderungen nachgehen, mit denen LSBTIQ*-Geflüchtete im Asylverfahren konfrontiert sind. Die Fortbildung ist praxisorientiert und bietet genügend Raum für Nachfragen und Austausch.


Folgende Inhalte und Fragen stehen dabei u. a. im Fokus:

  • Worauf ist im Rahmen der Anhörungsvorbereitung und bei der Geltendmachung eines Schutzanspruches für LSBTIQ*Geflüchtete zu achten?
  • Welche besonderen Verfahrensgarantien benötigen LSBTIQ*Geflüchtete? Wie können diese geltend gemacht werden und welche Probleme können dabei auftreten?
  • Wie erfolgt die Prüfung der Glaubhaftigkeit der Verfolgung derzeit? Inwiefern hat sich die Durchführung von Verfahren und die Entscheidungspraxis des BAMF infolge der neuen Dienstanweisung bzw. der Unzulässigkeit der „Diskretionslogik“ verändert?
  • Wie stellen sich die Verfahren aktuell für trans* und inter*-Geflüchtete dar?
  • Welche aktuellen relevanten Gerichtsurteile gibt es und wie können diese bei der Durchsetzung von Rechten und der Anerkennung eines Schutzstatus helfen?
  • Welche Auswirkungen auf die Verfahren geflüchteter LSBTIQ* hat die Einstufung von weiteren Ländern als sog. „sichere Herkunftsstaaten“?

Die Fortbildung richtet sich vorrangig an Migrations- und Flüchtlingsberater*innen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, die bereits über Vorkenntnisse im Asyl- und Aufenthaltsrecht verfügen.


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