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ONLINE - Information zum Thema Betriebsübergang nach § 613 a Bürgerliches Gestzbuch (BGB) - Was muss eine MAV beachten?
Immer wieder erleben wir die Unsicherheit von MAVen, wenn sie mit (Teil-)Schließung oder sonstigen Betriebsänderungen konfrontiert werden. Häufig hat es die „Welt“ bereits erfahren, bevor die MAV offiziell Kenntnis erlangt und beteiligt wird.
Die MAV ist vor einer beabsichtigten Schließung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Einrichtungen/Kirchengemeinden oder wesentlichen Teilen von ihnen rechtzeitig anzuhören. Auch die Gründung eine Zweckverbands zählt zu einem Betriebsübergang.
Referenten: Martin Zahner, Ákos Csernai-Weimer und Gernot Ruthofer (DiAG-MAV A Vorstand)
Zielgruppe: alle MAV-Mitglieder