Mobile Massagen im Kreishaus, KJC, KGA und BAS
Die Massage kostet je nach Angebot 21Euro pro 20 Minuten. Die Kosten sind selbst zu tragen und müssen direkt nach Behandlung gezahlt werden. Die Buchung eines Termins ist verbindlich. Nicht wahrgenommene Termine werden in Rechnung gestellt.
Für das Angebot der mobilen Massage möchten wir Sie bitten, sich immer auszustempeln. Der Arbeitgeber unterstützt das Angebot. Einmal im Monat kann dann über das Zeiterfassungssystem die Zeit der Massage = 20 Minuten (ohne die Zeit des Weges) im Nachhinein über den Fehlgrundantrag „Mobile Massage“ beantragt werden und als Arbeitszeit gutgeschrieben werden. Ihr Vorgesetzter/ihre Vorgesetzte gibt die Zeiten frei. Durch das Massageangebot soll der Dienstbetrieb nicht gestört werden. Bitte sprechen Sie Ihre Anmeldung mit ihrem/ihrer Vorgesetzten ab.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die angebotenen Massagen ausschließlich dem Zweck der Erholung und der Entspannung dienen. Es handelt sich dabei nicht um physiotherapeutische Behandlungen. Dies bedeutet, dass Personen mit diagnostizierten Rückenproblemen vor einer Massage mit ihrem Arzt abklären sollten, ob diese aus gesundheitlichen Gesichtspunkten durchgeführt werden darf.
Ihre Stabsstelle Betriebliche Gesundheit