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3. Magdeburger Pflegekonferenz


Zum 1. Januar 2023 trat das Gesetz zur umfassenden Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Diese Reform stellt die Selbstbestimmung von betreuten Menschen noch stärker in den Mittelpunkt und zielt auf eine deutliche Qualitätssteigerung in der rechtlichen Betreuung ab. Auch im Bereich der Vormundschaft gibt es wichtige Neuerungen. Die Betreuungsbehörde nimmt durch das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) eine noch zentralere Rolle in der Beratung, Information und Qualitätssicherung ein, sodass ein Austausch auf kommunaler Ebene dazu einlädt, die Reform praxisnah zu thematisieren.​​​​​​​

Wir möchten Sie herzlich zur 3. Magdeburger Pflegekonferenz zum Schwerpunktthema „Neues Betreuungsrecht“ am Mittwoch, den 05.11.2025 in das Alte Rathaus einladen und Ihnen moderierend eine Plattform zum sachbezogenen Austausch ermöglichen. ​​​​​​​

Wir freuen uns besonders, dass wir Frau Eileen Lerche, Sachgebietsleiterin der Betreuungsbehörde und stellvertretende Abteilungsleitung des Bereichs der Sozialen Arbeit für den thematischen Input und als Gesprächspartnerin gewinnen konnten. ​​​​​​​​​​​​​​Im Mittelpunkt stehen die wesentlichen Änderungen der Reform und das Ehegattennotvertretungsrecht.

Gemeinsam mit Ihnen möchten wir über aktuelle Herausforderungen und Problemlagen im Bereich der Pflege auf örtlicher Ebene sprechen und gemeinsame Lösungsmöglichkeiten finden. Die Pflegekonferenz ist ein wichtiger Baustein zur Mitwirkung bei der Planung, Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur und zugleich ein wichtiges Forum für den Austausch aller regionalen Akteure im Vor- und Umfeld der Pflege.​​​​​​​

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen konstruktiven Austausch

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