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Good Practice Kriterien in die Anwendung bringen

Die Partizipation ist ein Qualitätskriterium im Rahmen der gesundheitsbezogenen Projektarbeit und gilt als Schlüsselstrategie zur Stärkung gesundheitlicher Chancengerechtigkeit. Akteur:innen aus dem Gesundheitsbereich stehen jedoch oftmals vor der Herausforderung, wie Partizipation im Sinne einer tatsächlichen Entscheidungsteilhabe bei begrenzten Ressourcen ermöglicht werden kann. Zudem erfordert Partizipation das Loslassen von statischen (Projekt-)Vorstellungen. In der Fortbildung wird Partizipation insbesondere als Haltung und als Entwicklungsprozess vermittelt. In Inputs und Gruppenarbeiten werden zentrale Kompetenzen, die mehr Partizipation in der Arbeitspraxis ermöglichen, vertieft. Es wird außerdem ein Überblick gegeben, welche Methoden sich in der partizipativen Zusammenarbeit bewährt haben.

Referentin:
Dr. Ina Schaefer ist seit 2015 an der Alice Salomon Hochschule Berlin tätig und arbeitet dort in Projekten der partizipativen Gesundheitsforschung, aktuell in der Servicestelle Partizipative Forschung/Campus Transferale.


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Teilnehmer:innen

Art der Teilnahme

Teilnahme- und Stornobedingungen

Die Teilnahmegebühr beträgt 25 Euro. Anmeldeschluss ist 7 Tage vor Veranstaltungsdatum. Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular entgegengenommen. Unsere Veranstaltungen finden Sie unter https://www.gesundheit-nds-hb.de/veranstaltungen  Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter dem Punkt »Storno«. Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. Die LVG & AFS behält sich beispielweise im Krankheitsfalle vor, Termine kurzfristig abzusagen und ggf. geeignete Ersatztermine anzubieten. Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche.​​​​​​​

                 

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