Anmeldung beendet

Mineralfreibad Bad Wimpfen | 19. - 25. Juli 202​​​​​​1

Aufgrund der Corona Pandemie kann der Zutritt zum Mineralfreibad Bad Wimpfen ab dem 01.06.2021 nur eingeschränkt gewährt werden - dennoch freuen wir uns über die Öffnung unseres Freibads!

    Reservierungsdaten

    Bestätigungsmails und elektronische Eintrittskarten werden an die folgende Mailadresse gesendet.

    Sie müssen der Datenschutzerklärung der Stadt Bad Wimpfen sowie der Datenschutzerklärung von Eveeno zustimmen, wenn Sie sich hier registrieren möchten.

    Betriebsordnung

    Betriebskonzept Mineralfreibad Bad Wimpfen

    1. Maximale festgelegte Anzahl der Badegäste
    • Es dürfen sich maximal 100 Besucher im Bad befinden
    • Falls sich neue Regelungen mit den Abständen ergeben, wird dies dementsprechend angepasst.
    1. Zugangsregelung
    • Zugang erhalten lediglich Personen, die bestätigen, dass Sie in keinem Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind und Sie keinerlei Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen und
    • Je nach Verordnung des Landkreises ist gemäß § 5 CoronaVO ein Nachweis über einen tagesaktuellen negativen Tests (§ 5 Abs. 1), über eine erfolgte abgeschlossene Impfung (§ 5 Abs. 2) oder einen Genesenennachweis (§ 5 Abs. 3) zu erbringen.
    • Das Freibad öffnet ab dem 01.06.2021.
    • Die Badezeiten werden in drei Zeitfenster aufgeteilt:
      • 1. Zeitfenster: 10:00- 13:00 Uhr
      • 2. Zeitfenster: 13:30- 16:30 Uhr
      • 3. Zeitfenster: 17:00- 20:00 Uhr
    • Zwischen den Zeiten wird das Bad geräumt und gesäubert.
    • Die Zugangsberechtigung wird ausschließlich über das Internet erworben, dabei werden gleichzeitig die Personendaten mitdokumentiert, sodass eine Menschenansammlung bei dem Einlass/ Registrierung vermieden wird.
    • Die Tickets sollen in gedruckter Form mitgebracht werden und eine Liste mit den angemeldeten Badegästen wird ausliegen, mit dem Personalausweis können sich die Badegäste ausweisen.
    • Die Buchung ist bis zur Mitte des Zeitfenster möglich. Die Tickets werden eine Woche im Voraus angeboten. Täglich werden die Zeitfenster für die folgende Woche freigeschalten (z.B. jeden Montag für den kommenden Montag).
    • Eintrittspreise wird auf 2,50 € pro Person festgelegt. Es gibt keine Rabattierung, 10-er Karten oder Jahreskarten.
    • Für folgende Gruppen können im Anschluss an die Saison formlos Ermäßigungen beantragt werden:
      • Feuerwehrleute der Freiwilligen Feuerwehr Bad Wimpfen
      • Kinder unter 3 Jahre
      • Kinder ab 12 Eintritten. Hier werden 2 Eintritte gutgeschrieben.
        Dem Antrag an die Stadtverwaltung Bad Wimpfen sind die Buchungsbestätigungen beizulegen.
    • Die Buchung kann nicht storniert werden.
    • Der Kaufpreis wird nicht zurückerstattet. Die Karte kann nicht umgetauscht werden.
    • Die Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar.
    • Die Kasse ist von 9:30 Uhr bis 19:00 Uhr besetzt, sofern mindestens ein Badegast im Zeitfenster angemeldet ist.
    1. Nutzung einzelner Bereiche
    • Das Schwimmbecken wird geöffnet sein.
    • Der Sprungturm und der Springbereich werden für 10 Minuten je Stunde geöffnet. Auf Abstand ist zu achten, der Turm wird Einzel genutzt.
    • Die Rutsche wird ebenfalls geöffnet mit Abstandsregelung und Aufsicht.
    • Bei nicht Einhaltung werden der Sprungturm und/oder die Rutsche gesperrt.
    • Auf dem Volleyballfeld können maximal vier Personen gemeinsam spielen.
    • Für den Spielplatz gelten die gleichen Regelungen wie für die anderen städtischen Spielplätze.
    • Bei dem Kinderbecken ist bezüglich der Distanzregelung und der Einhaltung des allgemeinen Kontaktverbot auf die Eigenverantwortung der Eltern hinzuweisen und ausreichend zu beaufsichtigen.
    • Auf den Liegebänken dürfen jeweils nur Personen aus einem gleichen Haushalt nebeneinander liegen, ansonsten ist ein Abstand von 1,5 m einzuhalten. Ein Liegetuch soll unterlegt werden.
    • Der Gastronomiebereich bleibt bis auf weiteres geschlossen.
    • Die Umkleidekabinen werden insgesamt auf drei Kabinen reduziert, diese sind mit Abstand zueinander geöffnet.
    • Bei der WC-Anlage wird jeweils eine Kabine geöffnet, bei der Warteschlange muss auf den Abstand geachtet werden.
    • Duschen ist in den freigegebenen Duschen möglich.
    1. Hygiene und Abstandsregeln
    • Um die Hygiene zu gewährleisten werden die Griffe, Lichtschalter, Geländer und Weiteres oft berührte Stellen regelmäßig desinfiziert.
    • Jeweils 11:30/15:00/18:30 Uhr soll eine gründlichere Desinfektion der Flächen stattfinden.
    • In den jeweils halbstündigen Badepausen (13:00-13:30 Uhr/ 16:30-17:00 Uhr) sollen die Toiletten und Umkleiden gründlich gesäubert werden.
    • Abwechselnde Öffnung der Kabinen und WCs zwischen den Zeitfenstern ist eine Möglichkeit die Reinigung zu entzerren.
    • Eine Grundreinigung des Freibades findet jeden Morgen vor Badebetrieb statt.
    • Auf die Husten- und Niesetiketten wird hingewiesen, sowie auf die Handhygiene. Dafür werden ausreichend Handhygienemittel bereitgestellt.
    • Die üblichen Abstandsregeln von 1,5m müssen eingehalten werden und auf die Eigenverantwortung der Badegäste wird gesetzt.
    • Durch das Onlineticket soll eine längere Warteschlange vermieden werden, dennoch ist auf Abstände bei möglichem Warten zu achten.
    • Ein Wartebereich wird auf dem Parkplatz gegenüber dem Eingang errichtet, wenn die Warteschlange zu lang wird.
    • Der Einlass ist am Kiosk, sodass die Wartenden nicht in Gefahr der anliegenden Kreisstraße kommen.
    • Innerhalb des Wassers soll zwischen den Badegästen einen Abstand von 2 m eingehalten werden, mit Schildern wird darauf hingewiesen. Die Aufsicht überwacht die Einhaltung.
    • Der Ein- und Ausgang zum Wasser wird durch den mittleren Handlauf der Treppe getrennt, mit Markierungen soll der Eingang sowie der Ausgang kenntlich gemacht werden. Nur an der großen Treppe gibt es die Möglichkeit ins Wasser bzw. aus dem Wasser zu kommen.
    • Die Laufwege sind markiert und sind „Einbahnstraßen“.
    • Separater Ein- und Ausgang zum Bad.
    • Die Abstandshaltung der Gäste auf der Liegewiese wird von der Badeaufsicht überwacht.
    • Auf die diversen Abstandregeln wird mit Plakaten, Hinweisschildern und Lautsprecherdurchsagen hingewiesen, auf die besondere Eigenverantwortung der Badegäste soll hierbei ebenso hingewiesen werden.
    • Je nach Verordnung des Landkreises ist das Tragen einer Medizinischen Maske oder eines Atemschutzes Pflicht. Eine Maskenpflicht gilt nicht im Nassbereich, auf den Liegewiesen und dem Volleyballfeld.
    1. Betretungsverbot
    • Personen, die in Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind,
    • Oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen, dürfen das Freibad nicht betreten.
    • Dies wird bei der Abfrage der persönlichen Daten nachgefragt und muss bestätigt werden.
    1. Sanktionen
    • Bei Widerhandlung der Badegäste und bei mehrfachem Ermahnen darf der Badegast dem Badebetrieb verwiesen werden, bei mehrmaligen Verstößen und Verweisen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
    • Ebenfalls muss darauf hingewiesen werden, dass ohne die Mitwirkung der Badegäste bei der Einhaltung der Infektionsschutzvorgaben das Bad geschlossen bleiben muss bzw. wieder geschlossen wird.


    Bad Wimpfen 15.06.2021

    Erklärung

    Hiermit bestätigen Sie, dass Sie in keinem Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind und Sie keinerlei Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.

    Nach § 7 der Corona Verordnung des Landes in der ab 14. Mai 2021 gültigen Fassung, dürfen nur Personen das Mineralfreibad Bad Wimpfen besuchen, die uns die erbetenen Daten vollständig und zutreffend zur Verfügung stellen. Diese Daten dienen ggf. ausschließlich der Auskunftserteilung gegenüber dem Gesundheitsamt oder der Ortspolizeibehörde nach § 16 und § 25 Infektionsschutz­gesetz und werden nach vier Wochen gelöscht.

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