Wichtig:
Geben Sie Ihrem Kind bitte die Krankenversicherungskarte, eine Kopie des Impfpasses sowie ein
aktuelles Foto des Kindes mit ins Zeltlager (Vorgaben Notfallmanagement Bistum Osnabrück). Diese Dinge bitte in einem Briefumschlag legen und mit dem Namen des Kindes und Gruppennamen versehen. Diesen Brief im Koffer obenauf legen, damit er von den Gruppenleitern eingesammelt werden kann. Während der Freizeit ist das Leitungsteam, sowie sind die Gruppenleiter/innen aufsichtspflichtig.
Ist Ihr Kind bei Fahrtantritt an einer ansteckenden Krankheit erkrankt, insbesondere Magen-Darm-
Infekte, Corona, usw., wird eine Mitfahrt aus Gründen des Wohlergehens der anderen Teilnehmer untersagt.
Hinweise:
Die Pfarreiengemeinschaft Osthümmling ist für die ordnungsgemäße Erbringung aller von dem Vertrag umfassten Reiseleistungen verantwortlich und gemäß
§ 651 q des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Beistand verpflichtet, wenn sich der Teilnehmer in Schwierigkeiten befindet.
In den Leistungen inbegriffen sind:
- Verpflegung: Täglich drei Mahlzeiten
- Busfahrt
- Übernachtung in der Halle
- Material für alle Aktivitäten
- Eintritt in ein Schwimmbad
Nicht in den Leistungen enthalten: Süßigkeiten im Lager-Kiosk
Ausgenommen sind Süßigkeiten, die im Lagerkiosk erworben werden können.
Bitte geben Sie Ihrem Kind nicht mehr als 5 Euro für den Kiosk.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Pfarreiengemeinschaft Osthümmling hat für alle zugehörigen Kirchengemeinden eine Insolvenzabsicherung mit toursVERS – Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können die toursVERS – Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg, Tel.: 040 – 244 2880 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz der Pfarreiengemeinschaft Osthümmling verweigert werden.
Nach § 651 e des Bürgerlichen Gesetzbuchs darf die Reise auf einen anderen Reisenden zu übertragen werden.
Wir weisen auf die Möglichkeit eines Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung bei einem Anbieter Ihrer Wahl hin.
Sollte Ihr Kind im Laufe des Herbstlagers gegen die Regeln verstoßen, so muss es auf eigene Kosten abgeholt werden!
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Mit abschicken der Anmeldung akzeptieren Sie die genannten Bedingungen und melden Ihr Kind
verbindlich an.