Dialog zur Rechtsverordnung Licht
Die Lichtverschmutzung nimmt stetig zu und damit auch negative Auswirkungen auf Flora und Fauna. Um der Lichtverschmutzung entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber diese Thematik ausdrücklich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, § 41a) adressiert. Im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz erarbeitet das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) Regelungsansätze für den Schutz von Pflanzen und Tieren vor Lichtemissionen. Im Zuge dessen lädt das IGB Verantwortliche zum Dialog ein. Dieser richtet sich an Personen, die Licht schaffen, planen und designen. Hersteller, Lichtplanende, Interessenvertretungen von Beleuchtungsanlagen im Außenraum und Stadtplaner:innen sind gleichermaßen eingeladen, sich an der Diskussion zu beteiligen, wie Beleuchtung geregelt werden kann, um Tiere und Pflanzen so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.