Absagen und Ausfall:
Die Anmeldefristen enden ca. vier Wochen vor jedem Angebot. Deshalb wird bei kurzfristigen Absagen, u.a. aufgrund des bereits geplanten Personaleinsatzes, eine Ausfallgebühr erhoben. Diese beläuft sich auf 50% der Kosten bei Absage 4 bis 2 Wochen vor dem geplanten Termin und auf 100% der Kosten bei Absage bis zu eine Woche vor dem geplanten Angebot.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Ausfallgebühr privat in Rechnung gestellt werden muss. Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes werden auch bei kurzfristigen Absagen 50% der Ausfallgebühr erhoben. Der Betrag wird gleichwohl zum Selbstzahlungssatz berechnet.
Bei Ausfall des Angebots aufgrund zu weniger Anmeldungen o.ä. entstehen für Sie keine Kosten.
Sonstiges:
Wir bitten um Verständnis, dass sich die geplante Dauer eines Ausflugs/Termins aufgrund unvorhersehbarer Umstände verlängern kann (Notfälle, Stau, Verspätung oder Ausfall von Bus und Bahn, etc.). In diesem Fall können zusätzlichen Betreuungskosten anfallen, die dann entsprechend der tatsächlich geleisteten Stunden berechnet werden müssen.
Für Leistungen der Pflegekasse (Verhinderungspflege oder Betreuungsleistungen) werden 5 Stunden abgerechnet.
Ebenso bei Leistungen über die Eingliederungshilfe zzgl. 25€ pro Person
Selbstzahler: 25€ pro Person
Absagen und Ausfall:
Die Anmeldefristen enden ca. vier Wochen vor jedem Angebot. Deshalb wird bei kurzfristigen Absagen, u.a. aufgrund des bereits geplanten Personaleinsatzes, eine Ausfallgebühr erhoben. Diese beläuft sich auf 50% der Kosten bei Absage 4 bis 2 Wochen vor dem geplanten Termin und auf 100% der Kosten bei Absage bis zu eine Woche vor dem geplanten Angebot.
Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Ausfallgebühr privat in Rechnung gestellt werden muss. Bei Vorlage eines ärztlichen Attestes werden auch bei kurzfristigen Absagen 50% der Ausfallgebühr erhoben. Der Betrag wird gleichwohl zum Selbstzahlungssatz berechnet.
Bei Ausfall des Angebots aufgrund zu weniger Anmeldungen o.ä. entstehen für Sie keine Kosten.
Sonstiges:
Wir bitten um Verständnis, dass sich die geplante Dauer eines Ausflugs/Termins aufgrund unvorhersehbarer Umstände verlängern kann (Notfälle, Stau, Verspätung oder Ausfall von Bus und Bahn, etc.). In diesem Fall können zusätzlichen Betreuungskosten anfallen, die dann entsprechend der tatsächlich geleisteten Stunden berechnet werden müssen.