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Zertifizierungsschulung Bewegungspass


Teilnehmer

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Sonstiges

Die Teilnahme minderjähriger Fachkräfte/Übunsgleitungen ist ab dem Alter von 16 Jahren mit Einverständnis einer erziehungsberechtigten Person möglich. Eine entsprechende Einverständniserklärung bitten wir an das Koordinationsteam Bewegungspass (bewegungspass@landkreis-rastatt.de) zu übermitteln.

Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, wie die Rechtsgrundlage, Betroffenenrechte etc., finden Sie in der Datenschutzerklärung von Eveeno und der Datenschutzerklärung des Landkreises Rastatt.  


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