Die Teilnahme minderjähriger Fachkräfte/Übunsgleitungen ist ab dem Alter von 16 Jahren mit Einverständnis erziehungsberechtigter Personen möglich. Eine entsprechende Einverständniserklärung bitten wir an das Koordinationsteam Bewegungspass (bewegungspass@landkreis-rastatt.de) zu übermitteln.