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Verstehen Sie den EU-Entwurf zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten

Im Februar 2022 hat die Europäische Kommission den Vorschlag für eine Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) veröffentlicht. Der Vorschlag zielt darauf ab, dass Unternehmen, die in der EU tätig sind, zukünftig noch stärker zur Achtung von Menschenrechten und Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten gesetzlich verpflichtet werden. Dies stellt, gemeinsam mit bestehenden Regelungen und weiteren Regulierungsinitiativen wie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) oder der EU-Taxonomie-Verordnung, einen weiteren Schritt zum nachhaltigen Wirtschaften unter einheitlichen europäischen Bedingungen dar.

Nutzen und Zielsetzung der Veranstaltung

Im halbtägigen Kompaktseminar am 27.10.2023 wird online praxisrelevantes Wissen für die Geschäftsführung und Führungs- oder Fachkräfte aus dem Einkauf vermittelt.

Inhalte

â–  Aktueller Stand der Regelung und Unterschied zum deutschen Lieferkettengesetz

â–  Wer ist unmittelbar, wer indirekt betroffen?

■ Die Kernaspekte der Entwürfe der CSDDD und daraus resultierende Sorgfalts-, Überwachungs- und Berichtspflichten für Unternehmen

■ Die richtige Vorbereitung: Mögliche Organisation und Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Sorgfaltspflichten im Einkauf

Natürlich bietet das Onlinetreffen auch viel Raum für individuelle Fragen und den Austausch untereinander. Profitieren Sie von der Möglichkeit zur intensiven Diskussion mit dem Referenten und VertreterInnen aus verschiedenen Unternehmen. Alle TeilnehmerInnen erhalten ein Teilnahmezertifikat.

Ihr Trainer

Herr Manuel Voutsas, Partner bei der DurchDenkenVorne Consult GmbH, ist Betriebswirt und geprüfter Nachhaltigkeitsmanager, der dank seiner langjährigen Erfahrung im Einkauf dem Anspruch gerecht wird, nicht nur theoretisches Wissen zu vermitteln, sondern auch aus der Praxis mit den TeilnehmerInnen zu diskutieren.

Zur Anmeldung "Kompaktseminar Europäisches Lieferkettengesetz"