Info
Eine Teilnahme an der Fachtagung ist nur unter Einhaltung der Corona-Schutzbestimmungen des Veranstalters möglich:
- FFP2-Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand nicht gewährleistet werden kann
- Einhaltung des Mindestabstandes
- Ausschluss von Teilnehmenden mit nachgewiesener akuter SARS-CoV-2-Infektion, die Quarantänemaßnahme oder unterliegen COVID-19-assoziierten Symptomen
- Teilnehmende, die während der Veranstaltung Symptome entwickeln haben diese umgehend zu Verlassen und die Veranstalter zu informieren und Sachverhalt dem Gesundheitsamt zu melden
- Einhaltung der Laufwege
- Vermeidung von Menschenansammlungen auf den Parkplätzen
Grundsätzlich gilt die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in ihrer aktuellen Auflage.