Kernelement des am 1. Juli 2017 in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetzes ist die Anmeldepflicht: Wer sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen möchte, muss die Tätigkeit vor deren Aufnahme persönlich bei der zuständigen Behörde des Ortes anmelden. Mit der Anmeldepflicht soll erreicht werden, dass Prostituierte Zugang zu umfassenden Informationen und Hilfeangeboten erhalten und so ihre Rechte besser kennen und wahrnehmen können.
Vor allem mit dem Blick der Fachpraxis und den Prostituierten selber, möchten wir erfahren wie die Anmeldung konkret umgesetzt wird mit folgenden Fragenstellungen: Wie werden die einzelnen Maßnahmen umgesetzt? Wie wirken die Maßnahmen? Konnten die Ziele bislang erreicht werden? Gibt es Probleme, wenn ja welche? Welche Handlungsbedarfe können identifiziert werden?
Als Expert*innen begrüßen wir:
- Ramon Papadopoulos, Probea Berlin (Prostituiertenberatung und –anmeldung in Berlin), Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin
- Christin Laudon, Fachberatungsstelle Prostitution Diakonie Hamburg
- Interviewfilm mit Prostituierte/Sexarbeitende
Die Zugangsdaten (Zoom) erhalten Sie zeitnah vor der Veranstaltung.
Anmeldefrist ist der 20. März 2023.