Angebote zur Unterstützung im Alltag (AzUA) helfen pflegebedürftigen Personen bei der Bewältigung ihres Alltags im häuslichen Umfeld und entlasten pflegende Angehörige. Die Hilfen tragen dazu bei, pflegebedürftigen Personen möglichst lange einen Verbleib in ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen und ihre sozialen Kontakte aufrechtzuerhalten. Die Angebote richten sich an den Bedarfen der pflegebedürftigen Menschen sowie ihren An- und Zugehörigen aus. Entlastung kann u.a. durch Botengänge, Begleitung bei Arztbesuchen oder durch hauswirtschaftliche Dienstleistungen geschaffen werden.
Diese Basisqualifizierung nach § 45a SGB XI befähigt Betriebe und Privatpersonen diese haushaltsnahen Dienstleistungen und/oder alltagsunterstützende Dienste anzubieten und über die Pflegekassen abzurechnen. Für die Teilnahme an diesem Qualifizierungskurs sind keine besonderen Vorkenntnisse wie z.B. eine pflegerische Grundqualifikation erforderlich.
Durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie können Sie sich im Nachgang als Anbieter für Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkennen lassen. Alle Weiteren Infos dazu finden Sie hier: Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
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