Dreiteilige Weiterbildungsreihe
SRL - Planungsrecht aktuell – nach Feierabend
Das Baugesetzbuch ist im Umbruch. Zwar ist die „große“ BauGB-Novelle mit dem vorzeitigen Ende der Ampelkoalition gescheitert, gleichwohl sind mit dem Umsetzungsgesetz zur europäischen RED-III-Richtlinie kürzlich unter anderem im BauGB Vereinfachungs- und Beschleunigungsregelungen für den Ausbau erneuerbarer Energien in Kraft getreten. Im parlamentarischen Verfahren befinden sich zudem im Zuge des sogenannten 100-Tage-Programms weitreichende Änderungen bei der Zulässigkeit von Wohngebäuden, die weithin bekannt als Bau-Turbo bezeichnet werden. Außerdem sollen Neuregelungen zum Lärmschutz in der Bauleitplanung erfolgen. Darüber hinaus ist eine umfassende Novelle des Baugesetzbuchs im Koalitionsvertrag vorgesehen. Die SRL begleitet diese Änderungen aktiv in den Gesetzgebungsverfahren und bewertet sie in Teilen sehr kritisch. Unabhängig davon gilt es für die Planer:innen in den Kommunen und Planungsbüros, die Änderungen in der Bauleitplanung und der Genehmigungspraxis zu kennen und mit ihnen konstruktiv umzugehen. Der Ausschuss Planungsrecht der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL) bietet dazu eine Reihe von Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen an, in der die wesentlichen Änderungen fachlich dargestellt und anschließend aus den verschiedenen Blickwinkeln der kommunalen Planungspraxis diskutiert werden.
Drei Abendveranstaltungen werden angeboten: In einem Impuls werden darin die zentralen Botschaften und Herausforderungen adressiert und anhand von praktischen Beispielen konkretisiert, um dann anhand dieser Beispiele die Für und Wider anschaulich zu diskutieren.
Modul 2: Bau-Turbo für das Wohnen? – „Beschleunigung von Verfahren geht auch ohne Planverzicht!“ (01.10.2025 um 19 Uhr)
Mit Änderungen in den §§ 31 und 34 BauGB, vor allem aber mit dem als Bau-Turbo bezeichneten neuen § 246e BauGB, werden die Möglichkeiten, bei städtebaurechtlichen Genehmigungsentscheidungen ohne Planungsverfahren und ohne zwingende Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vom geltenden Bauplanungsrecht abzuweichen, deutlich ausgeweitet. Die Gemeinden müssen hier bei eingehenden Anträgen in kurzen Fristen, deren Rahmenbedingungen der neue § 36a BauGB setzt, über eine Zustimmung entscheiden. In dieser Veranstaltung werden die Neuregelungen umfassend erläutert.
Als Alternative zum Planverzicht wird aufgezeigt, wie eine sinnvolle Beschleunigung der Verfahren unabhängig von den aktuellen Änderungen erreicht werden kann. Schwerpunkt der anschließenden Diskussion soll auf den Gestaltungsmöglichkeiten der Gemeinden und kommunalen Strategien im Umgang mit planabweichenden Bauvorhaben liegen und den Möglichkeiten, die Bauleitplanung als zentrales Instrument einer gemeinwohlorientierten und umweltgerechten Planung zu sichern und neu aufzustellen.
Moderation und Begrüßung: Dipl.-Ing. Mike Petersen, Sprecher des Ausschusses Planungsrecht; Stadtplaner SRL
Referent: Dr.-Ing. Karlfried Daab, Stadtplaner SRL und Mitglied im Ausschuss Planungsrecht der SRL, Geschäftsführer bei DNR Daab Nordheim Reutler PartGmbB