Geflüchtete Menschen mit besonderem Schutzbedarf: Identifizierung – und dann?
Für die bedarfsgerechte Beratung, Unterbringung und Versorgung geflüchteter Menschen ist eine frühzeitige Erkennung besonderer Schutzbedarfe gemäß EU-Aufnahmerichtlinie von zentraler Bedeutung. In NRW konnten hierzu mehrere Projekte und Maßnahmen modellhaft Expertise zur Arbeit mit unterschiedlichen Zielgruppen entwickeln. Die Projekte BeSAFE (Intersektionale Erkennung besonderer Schutzbedarfe bei der Aufnahme) und InTo Justice (Interdisciplinary Documentation and Holistic Rehabilitation of Torture) laden gemeinsam mit der Überregionalen Fachbegleitung der Psychosozialen Erstberatung und der Psychosozialen Zentren NRW zum Fachtag in Bochum ein.