Fortbildung "Die Sicherung des Lebensunterhalts als Erteilungsvoraussetzung für einen Aufenthaltstitel“ (online)
Eine Anmeldung ist bis einschließlich 29.11.2023 möglich.
Referent: Claudius Voigt, Projekt Q, GGUA e.V.
Inhalte der Fortbildung:
Die Sicherung des Lebensunterhalts ist eine zentrale allgemeine Erteilungsvoraussetzung für die Erteilung und Verlängerung der meisten Aufenthaltstitel. Eine Rolle spielt dies nicht nur bei der Niederlassungserlaubnis oder in vielen Fällen des Familiennachzug, sondern auch bei bestimmten Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen. Den Lebensunterhalt sicherstellen zu müssen, bedeutet eine hohe Hürde, die in den letzten Jahren immer schwieriger zu überwinden ist. Dies liegt unter anderem an den stark gestiegenen Kosten für Miete und Heizung, an höheren Freibeträgen, die nicht angerechnet werden, und an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der meist nicht das Nettoeinkommen sondern nur das geringere „bereinigte Einkommen“ zur Prüfung herangezogen wird. Allerdings gibt es auch viele Ausnahmen von der Pflicht zur Lebensunterhaltssicherung und bestimmte Sozialleistungen (wie z. B. den Kinderzuschlag), die zum Einkommen dazu gezählt werden. Folgende Aspekte sollen in der Fortbildung genauer betrachtet werden:
- Für welche Aufenthaltstitel muss der Lebensunterhalt gesichert sein?
- Welche Ausnahmen gibt es?
- Was heißt „Sicherung des Lebensunterhalts“? Was muss für einen gesicherten Lebensunterhalt erfüllt sein?
- Welche Sozialleistungen sind „unschädlich“ für die Sicherung des Lebensunterhalts? Mit welchen Sozialleistungen kann man also eine Lücke schließen?
- Muss der Lebensunterhalt nur für die jeweilige Person oder für die ganze Bedarfsgemeinschaft gesichert sein?
- Welche Freibeträge gelten ab 1. Juli 2023 im SGB II? Welche Einkommensanteile fallen also bei der Prüfung der Lebensunterhaltssicherung unter den Tisch?
- Wie wird berechnet, ob der Lebensunterhalt gesichert ist (mit Beispielrechnungen)?
- Welche Besonderheiten gelten für bestimmte Aufenthaltstitel?
- Bleiberechtsregelung nach § 25b
- Bleiberechtsregelung nach § 25a
- Niederlassungserlaubnis nach § 26 Abs. 3
- Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildung oder des Studiums
- Familiennachzug
- Was ist, wenn der Lebensunterhalt nicht (mehr) gesichert ist?