Info


Wichtige organisatorische Dinge:

Diese DV dient dazu den Satzungsvorgaben zu entsprechen.

Es wird nur ein stark verkürzter Konferenzteil stattfinden.

Die ist nicht die reguläre Herbstdiözesanversammlung.

Bitte beachtet die Informationen, die am DA besprochen wurden.

Vorläufiger Zeitplan der Diözesanversammlung 2020


Samstag, 08.08.2020
08:45 Uhr    Einloggen
09:00 Uhr    Eröffnung
09:10 Uhr    Konferenzteil
09:30 Uhr    Ende


Auszug aus unserer Satzung:


§ 19 Diözesanversammlung
(1) Der Diözesanversammlung gehören an:
a) als stimmberechtigte Mitglieder
- die gewählten Mitglieder des Diözesanvorstandes
- vier gewählten Kreisvorsitzenden sowie der gewählte
- geistliche Beirat/die Beirätin und der/die gewählte Diözesanausschussvertreter/in eines jeden Kreisverbandes
- der/die Sprecher/in eines jeden Arbeitskreises des Diözesanverbandes
- eine/e delegierte/r Vertreter/in pro Landkreis mit KLJB Ortsgruppe/n ohne KLJB
Kreisverband
b) beratende Mitglieder
- ein/e Vertreter/in des Landesvorstandes der KLJB Bayern
- ein/e Vertreter/in des Bundesvorstandes der KLJB Deutschlands
- ein/e Vertreter/in des Diözesanvorstandes des BDKJ in der Erzdiözese München und Freising
- der gewählte Wahlausschuss der KLJB München und Freising
- die Mitarbeiter/innen des KLJB Diözesanbüros
- die befreundeten Jugendgruppen aus Bolivien PJU Carmen Pampa und BUJCARTE Huaytú
- ein/e Vertreter/in der Katholischen Landvolkbewegung in der Erzdiözese München und Freising
- ein/e Vertreter/in der Katholischen Landvolkhochschule Petersberg
- die Referentinnen und Referenten des Diözesanverbandes
- ein/e Vertreter/in des Efeu e.V.
- je ein/e Vertreter/in des Bezirksverbandes Oberbayern und des Landesverbandes des
Bayerischen Bauernverbandes
- der/die Diözesanjugendseelsorger/in
- die kirchlichen Jugendpfleger/innen
- Gäste, die vom Diözesanvorstand zur Diözesanversammlung eingeladen werden können.
(2) Aufgaben der Diözesanversammlung:
a) Sie ist oberstes beschlussfassendes Gremium des Diözesanverbandes.
b) Sie trifft die grundlegenden inhaltlichen und organisatorischen Entscheidungen des
Diözesanverbandes.
c) Sie erlässt die Diözesansatzung und beschließt über deren Änderung.
d) Sie kann verschiedene Aufgaben an andere Organe oder Personen delegieren bzw. den
Diözesanvorstand dazu ermächtigen.
e) Sie wählt die ehrenamtlichen Diözesanvorsitzenden sowie den/die geistliche Verbandsleiter/in
des Diözesanverbandes
f) Sie richtet Arbeitskreise des Diözesanverbandes ein und beschließt deren
Auflösung.
g) Sie bestimmt über die Auflösung des Diözesanverbandes.
h) Sie nimmt den Jahresbericht des Diözesanvorstandes entgegen.
i) Sie nimmt am Ende der Amtsperiode des ehrenamtlichen Diözesanvorstandes den
Rechenschaftsbericht entgegen.
j) Sie ist ein Forum für den Erfahrungsaustausch unter den Kreisverbänden.
k) Die Diözesanversammlung tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen.


Herzlich eingeladen sind alle an der KLJB und ihrer Arbeit Interessierten!