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Haftung, Kündigung, Vollmachten – vertragliche Regelungen

beim Betreuungsvertrag in der Kindertagespflege


mit Isgard Rhein, Rechtsanwältin


Dienstag, 15. April 2025, 19:00 - 21:15 Uhr, online über Zoom


Ziel eines Betreuungsvertrages ist die Gestaltung eines verlässlichen Umgangs zwischen  Eltern und Kindertagespflegeperson. Was im Vertrag steht, ist für beide Seiten verbindlich. Entsprechend sollten Verträge so ausgearbeitet sein, dass sie bei Konflikten klare Regelungen ermöglichen. Welche vertraglichen Vorkehrungen, insbesondere im Umgang mit Haftung, Kündigung und Vollmacht, man miteinander vereinbaren sollte....Unsere Expertin, Rechtsanwältin Isgard Rhein, gibt Antworten auf Ihre Fragen.

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​​​​​​​Isgard Rhein ist Rechtsanwältin in einer profilierten Hamburger Kanzlei und gehört zu den erfahrensten Expertinnen für Rechtsfragen in der Kindertagespflege. Sie hat zahlreiche Prozesse zu grundlegenden Fragen der Kindertagespflege geführt und viele Veröffentlichungen zu Rechtsthemen herausgebracht. Isgard Rhein ist Mitglied im Vorstand des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V..

Für die Teilnehmer*innen wird  eine Teilnahmebescheinigung über 4 Unterrichtseinheiten (UE) auf der Plattform zum Download bereitgestellt.

Die eventuelle Anerkennung der Fortbildung sollte vorab mit der Fachberatung des zuständigen örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe geklärt werden.

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