Foto: Patrick Bal / TU Darmstadt

Anmeldung beendet

Die Sicherheit der Gäste, Studierenden und Beschäftigten muss höchste Priorität haben. In den neuen Fassungen der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) bzw. der Hessischen Versammlungsstättenrichtlinie  (H-VStättR) und Unfallverhütungsvorschrift (DGUV-V18) ist dies auch klar zu erkennen. Die gesetzlichen Regelungen fordern von Betreiberinnen und Betreibern bzw. Veranstalterinnen und Veranstaltern noch mehr Eigenverantwortung. Können diese nicht ununterbrochen während des Events anwesend sein, sind sie verpflichtet, eine zuverlässige und qualifizierte Veranstaltungsleitung zu bestellen. Diese ist dann stellvertretend dafür verantwortlich, die Einhaltung aller Vorschriften zu überwachen und die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten.

Im Workshop erfahren Sie, welche gesetzlichen Pflichten Sie erfüllen müssen, welche Qualifikationen erforderlich sind und wie Sie die Sicherheit in der Praxis gewährleisten.


Wann: Dienstag, 03. Februar 2026 von 9.00 bis 12.30h

Wo: S1/14 Raum 264

Von Wem: Matthias Hoffmann (Sicherheitsmeister)

Für Wen: Beschäftigte in Sekretariaten


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