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So wie alle anderen klinischen Krebsregister hat auch das KKN die gesetzlich beschriebene Aufgabe, fortlaufend und einheitlich personenbezogene Daten über das Auftreten, die Behandlung, den Verlauf, inklusive Nachsorge, von Krebserkrankungen, einschließlich ihrer Frühstadien, zu sammeln, zu verarbeiten, auszuwerten, teilweise zu veröffentlichen und für die Forschung zur Verfügung zu stellen.

Schwerpunkt klinischer Krebsregister nach Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) ist neben den Informationen zur Diagnose auch die Erfassung von Therapie- und Verlaufsdaten. Im Gegensatz zu den bevölkerungsbezogenen (epidemiologischen) Krebsregistern, bei denen der Wohnort entscheidend für die Erfassung von Tumorpatienten ist, ist bei klinischen Registern der Ort der Therapie ausschlaggebend.

Seit dem Start des Echtbetriebes am 01.07.2018 werden Meldungen für beide Krebsregister - KKN und EKN - über das webbasierte Melderportal entgegengenommen. Das EKN und das KKN haben eine gemeinsame Datenannahmestelle, so dass nur eine Meldung für beide Register übermittelt werden muss. In der gemeinsamen Datenannahmestelle im Vertrauensbereich des KKN werden je nach Zuständigkeit der Register die Daten verarbeitet.

Die Meldepflicht gilt grundsätzlich: Jede Ärztin/jeder Arzt und jede Zahnärztin/jeder Zahnarzt in Niedersachsen ist meldepflichtig, die/der entweder eine bösartige Tumorerkrankung oder eine gutartige Tumorerkrankung des zentralen Nervensystems diagnostiziert, behandelt oder eine Statusänderung im Verlauf inklusive Tod durch die Tumorerkrankung feststellt.

Ziele der Schulung

Die Teilnehmenden sollen das Melderportal für die klinische Krebs­registrierung in Niedersachsen kennenlernen. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, das Melderportal nach der Schulung sofort selber bedienen zu können. Die Teilnehmer wissen am Ende, warum gemeldet wird und wie die Meldung getätigt werden soll. Sie können das Melderportal bedienen und wissen, wie sie sich bei Fragen und Problemen behelfen können.

Inhalte der Schulung

  • Grundlagen der klinischen Krebsregistrierung
    • Rechtlicher Rahmen | KFRG und GKKN
    • Unterschied zwischen epidemiologischer und klinischer Krebsregistrierung
  • Meldepflicht
    • Unterschied zwischen Meldepflicht und Meldeberechtigung
    • Meldefrist
    • Meldevergütung
  • Melderportal
    • Unterschiedliche Meldewege
    • Registrierung und Anmeldung
    • Voreinstellungen
    • Dokumentation eines Tumorfalls | Fallbeispiele
      • Diagnose-, Therapie- und Verlaufsmeldung
    • Weitere Funktionen
  • Patientenrechte
    • Recht auf Information
    • Recht auf Widerspruch
    • Recht auf Auskunft

Es ist grundsätzlich möglich, während der Schulung eigene Fallbeispiele einzubringen.

Zielgruppen der Schulung

Die Basis-Melderschulung richtet sich an all diejenigen, die an der Melderschulung 2018 (noch) nicht teilgenommen haben und gerade dabei sind, sich für das Melderportal anzumelden bzw. dieses erst kennenzulernen. Teilnehmende können sein: Ärztinnen/Ärzte, Medizinische Dokumentarinnen/Medizinische Dokumentare, Medizinische Dokumentationsassistentinnen/Medizinische Dokumentationsassistenten sowie MFAs.

Referent der Schulung

PD Dr. Sven Meyer MBA MPH
Ärztlicher Leiter | Vertrauensbereich KKN