Wer zuhause gepflegt wird und Pflegegeld bezieht, ist angehalten in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch zur Pflege wahrzunehmen. Durch die Beratungseinsätze soll die Qualität in der häuslichen Pflege, Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der pflegenden Angehörigen sichergestellt werden. Bei komplexem Unterstützungsbedarf und nicht mehr gesicherter Pflege ist über mögliche Versorgungsformen – auch über Sachleistungen der ambulanten Pflege – zu informieren und bei Bedarf zu empfehlen.
Oftmals sind Beratungsbesuche die erste vertrauensbildende Maßnahme zur professionellen Pflege und die Gelegenheit, den ambulanten Pflegedienst kennen zu lernen.
Die vom Gesetzgeber geforderte Fach- und Sachkunde für die Durchführung von Beratungsgesprächen nach § 37 Abs. 3 SGB XI vermittelt diese Fortbildung.
Inhalte
Zielsetzung, Inhalte und Empfehlungen zur Durchführung von Beratungsbesuchen
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Anforderungen an die Beratungsperson
Beratungsverständnis
Beratungsprozess
Vorgehen bei nicht sichergestellter Pflege
Dokumentation und Ergebnisqualität
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