AdobeStock © luchschenF

Info

Hier geht es zur Anmeldung »


Im Rahmen der Meldepflicht nehmen Pathologinnen/Pathologen als Meldende in vielerlei Hinsicht eine besondere Stellung ein: Nur der Pathologiebefund erlaubt in den meisten Fällen eine hinreichende Klassifikation der Erkrankungen hinsichtlich morphologischer und prognostischer Faktoren. Neben dem ambulanten und dem stationären Versorgungssektor bildet die Gruppe der Pathologie-Institute eine eigenständige Säule in der Melderstruktur des KKN und ist somit auch für die Vollzähligkeit und Vollständigkeit der Krebsregistrierung von zentraler Bedeutung.

Uns ist klar, noch läuft nicht alles rund: Aktuelle Probleme sind u.a. die Datenerfassung (welche Daten sind meldepflichtig) und die technische Umsetzung der Datenerfassung sowie Fragen zu den Schnittstellen. An diesem Punkt sind nicht nur Sie, sondern auch das KKN, aber auch Ihre Pathologiesystemlieferanten gefordert, Lösungen für Pathologiemanagementsysteme zu entwickeln. Dies gelingt aus unserer Sicht am besten gemeinsam.

    In etwa 45 Minuten erfahren Sie alles Wissenswerte zu folgenden Themen:

    • Pathologiemeldungen im KKN
    • Meldepflicht
    • Patientendaten, Einsenderangaben
    • Klassifikationen und Kodierung
    • Fremdmeldungen
    • Aufwandsentschädigung

    Anschließend können Ihre individuellen Fragen geklärt werden.


    Zielgruppen des Workshops

      Der Workshop richtet sich an alle Pathologinnen/Pathologen aus Niedersachsen sowie deren Dokumentationskräfte, medizinische Dokumentationsassistentinnen und -assistenten, medizinische Fachangestellte und Mitarbeitende im Qualitätsmanagement. Gern können Sie auch der Ansprechpartnerin/dem Ansprechpartner in Ihrer Softwarefirma/von Ihrem Systemlieferanten Bescheid geben und sie/ihn mitbringen.


      Hintergrund

      Mit dem Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN) vom 25.09.2017 setzt Niedersachsen das bundesweite Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister (Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz - KFRG) um.

      Seit dem Start der klinischen Krebsregistrierung am 01.07.2018 ist jede Ärztin/jeder Arzt sowie jede Zahnärztin/jeder Zahnarzt in Niedersachsen, die/der eine entweder bösartige Tumorerkrankung oder eine gutartige Tumorerkrankung des zentralen Nervensystems hinreichend sicher diagnostiziert, behandelt oder eine Statusänderung im Verlauf diagnostiziert, meldepflichtig an das Klinische Krebsregister Niedersachsen (KKN).


      Ihre Referentinnen

      Kira Susann Scheel hat Medizinisches Informationsmanagement an der Hochschule Hannover studiert und ist zertifizierte Online-Trainerin. Als Mitarbeiterin im KKN ist sie im Vertrauensbereich mit vielfältigen Aufgaben betraut - unter anderem im Bereich Pathologie.

      Jana Lühr hat ebenfalls Medizinisches Informationsmanagement studiert und verantwortet u.a. den Bereich Pathologie im KKN.