Anmeldung beendet

Schulung der Geschäftsleitung NIS-2 / BSI-Gesetz

Auf Grundlage von § 38 BSIG und BSI-Handreichung


Gemäß „NIS-2 Gesetz“ sind Lebensmittelhersteller mit über 50 Mitarbeitern zukünftig zur Einhaltung von Cybersicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Als Maßnahme zur Durchsetzung sieht das Gesetz Strafen in der Höhe von bis zu 1,4% des weltweiten Jahresumsatzes und persönliche Haftung für die Geschäftsleitung vor.

§ 38 Abs.  3 BSIG fordert, dass die Geschäftsleitung geschult wird. Delegieren ist nicht möglich.

Das Gesetz ist seit Dezember 2025 in Kraft und bietet keine „Übergangsfrist“. Wir bieten Ihnen in Kooperation mit Netzwerk Smart Industries mit diesem Schulungsangebot eine niederschwellige Möglichkeit der Forderung des Paragraph 38 nachzukommen.

Diese Schulung richtet sich gezielt an die oberste Führungsebene  und orientiert sich an der Handreichung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur NIS‑2‑Geschäftsleitungsschulung. Entsprechend wird dort NICHT über „Bits & Bites“ gesprochen.

Die Teilnehmenden erhalten einen kompakten und praxisnahen Überblick über die zentralen Anforderungen, Pflichten und Haftungsrisiken aus der NIS‑2‑Richtlinie und Hinweise für kosteneffiziente Handlungsstrategien.

Jeder Teilnehmer erhält einen Schulungsnachweis. 

Referent: Erwin Kruschitz, OT-Security Senior Consultant, anapur AG


Preis 

300 € (netto) für food.net:z-Mitglieder

500 € (netto) für Nicht-Mitglieder

Getränke, Snacks und Mittagsessen sind inklusive.


Agenda

Vorläufige Agenda


🕘 Beginn: 09:00 Uhr


Mittagessen: 12:30 Uhr


🕓 Ende: ca. 13:30 Uhr

Teilnehmer

Sonstiges

Teilnahmegebühren

Die Teilnahmegebühren für das o.g. Fachseminar betragen für

  • food.net:z-Mitglieder 300 €
  • Nicht-Mitglieder 500 € (zzgl. MwSt.)

Die Rechnung wird den Teilnehmenden ca. 2 Wochen vor der Veranstaltung zugeschickt.


In der Teilnahmegebühr sind die Veranstaltungsinhalte in digitaler Form enthalten. 


Stornierung

Sollten Sie sich von der Veranstaltung abmelden müssen, so können Sie gerne kostenfrei eine(n) Ersatzteilnehmer*in benennen. Eine Stornierung bis zum 28.06.2026 ist kostenfrei möglich. Bei einer späteren Stornierung wird die komplette Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Mit Ihrer Anmeldung erkennen Sie die Rücktrittsbedingungen an.


Datenschutz

Während dieser Veranstaltung werden Bildaufnahmen angefertigt. Mit der Anmeldung erklärt der Veranstaltungsteilnehmer sein Einverständnis zu Bildaufnahmen sowie zur Verwendung und Veröffentlichung der Aufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung einschließlich Newsletter, Website und in sozialen Medien.


Ein Widerspruch kann bis zum 28.06.2026 gerichtet werden an:


food.net:z – Lebensmittelnetzwerk Rhein-Neckar e.V.

c/o Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Stabsstelle Wirtschaftsförderung
Kurfürsten-Anlage 38-40
69115 Heidelberg

kontakt@foodnetz.de


WICHTIGER Hinweis: Zum Zwecke des Veranstaltungsmanagements darf food.net:z die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen laut der Datenschutzerklärung (www.foodnetz.de) verwenden.

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