Schulung der Geschäftsleitung NIS-2 / BSI-Gesetz
Auf Grundlage von § 38 BSIG und BSI-Handreichung
Gemäß „NIS-2 Gesetz“ sind Lebensmittelhersteller mit über 50 Mitarbeitern zukünftig zur Einhaltung von Cybersicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Als Maßnahme zur Durchsetzung sieht das Gesetz Strafen in der Höhe von bis zu 1,4% des weltweiten Jahresumsatzes und persönliche Haftung für die Geschäftsleitung vor.
§ 38 Abs. 3 BSIG fordert, dass die Geschäftsleitung geschult wird. Delegieren ist nicht möglich.
Das Gesetz ist seit Dezember 2025 in Kraft und bietet keine „Übergangsfrist“. Wir bieten Ihnen in Kooperation mit Netzwerk Smart Industries mit diesem Schulungsangebot eine niederschwellige Möglichkeit der Forderung des Paragraph 38 nachzukommen.
Diese Schulung richtet sich gezielt an die oberste Führungsebene und orientiert sich an der Handreichung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur NIS‑2‑Geschäftsleitungsschulung. Entsprechend wird dort NICHT über „Bits & Bites“ gesprochen.
Die Teilnehmenden erhalten einen kompakten und praxisnahen Überblick über die zentralen Anforderungen, Pflichten und Haftungsrisiken aus der NIS‑2‑Richtlinie und Hinweise für kosteneffiziente Handlungsstrategien.
Jeder Teilnehmer erhält einen Schulungsnachweis.
Referent: Erwin Kruschitz, OT-Security Senior Consultant, anapur AG
Preis
300 € (netto) für food.net:z-Mitglieder
500 € (netto) für Nicht-Mitglieder
Getränke, Snacks und Mittagsessen sind inklusive.