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Die Grenzen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Der Gesetzgeber hat mit dem aktuellen Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vor allem die häusliche und ambulante Pflege gestärkt.
Durch die differenzierte Einführung von 5 Pflegegraden und einen neuen Pflegebegriff finden endlich auch Menschen mit angehender Altersdemenz Berücksichtigung, die bisher durchs Raster fielen.
Dennoch ist die Pflegeversicherung als "Teilkaskoversicherung" angelegt, wo bestimmte Leistungen wie etwa die hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Putzen, Kochen) ebenso wenig abgedeckt werden wie auch die reinen Unterbringungskosten in einem Pflegeheim – gerade im Münchner Raum kann dies teurer werden, so dass Angehörige finanziell mit einspringen müssen.
Erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Änderungen seit dem 01.01.2017, was seitdem besser läuft, und an welchen Stellen immer noch Lücken für Betroffene und ihre Angehörigen bestehen.
Zudem werden Möglichkeiten der eigenen Vorsorge – auch mit staatlicher Unterstützung - aufgezeigt.
Veranstaltungsort
FiNUM.Finanzhaus AGNymphenburger Straße 14
80335 München
Deutschland
Koordinaten (Lat, Long):
48.148701, 11.556395
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