Vereinbarungen zum Kinderschutz mit Kindertagespflegepersonen schließen
- eine digitale Veranstaltung für die Fachberatung-
mit Rechtsanwältin Susanne Hartmann-Kasties und Dipl.Pädagogin Dr. Eveline Gerszonowicz
Seit der letzten Änderung des SGB VIII müssen auch mit Kindertagespflegepersonen Vereinbarungen zum Kinderschutz geschlossen werden. Dies war bisher nur für Kindertageseinrichtungen vorgeschrieben.
In der Praxis stellt sich die Frage, wie eine solche Vereinbarung mit einer Privatperson ohne den institutionellen Hintergrund aussehen kann und ob eine Anlehnung an die Vereinbarungen mit Kindertageseinrichtungen möglich ist.
Eine weitere Frage stellt sich danach, wie Kindertagespflegepersonen dabei unterstützt und begleitet werden können, in ihrem pädagogischen Konzept das Thema Kinderschutz auszuführen bzw. ein „Kinderschutzkonzept“ zu erarbeiten.
In dieser Fortbildung werden die Rechtsanwältin Susanne Hartmann-Kasties und die Dipl. Pädagogin Dr. Eveline Gerszonowicz die beiden Aspekte beleuchten.
Teilnehmende erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 3 Unterrichtseinheiten (UE).
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