Info
Hallo liebe Kinder, Jugendliche und Eltern!!
Vom 18.07.2022 - 28.07.2022 ist es mit der Langeweile in den Sommerferien vorbei,
denn dann findet die Ferienfreizeit 2022 statt.
Dieses Mal geht es endlich wieder ins Sauerland und zwar in den
schönen Ort Kirchveischede.
Alle Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 15 Jahren sind herzlichst
eingeladen, sich mit uns auf diese abenteuerliche Reise zu begeben. Wie in
den Jahren zuvor erwartet euch ein buntes Programm mit altbekannten
Shows, sportlichen Aktivitäten und vielen anderen Highlights und
Ãœberraschungen.
Habt ihr Lust dabei zu sein?
Dann meldet euch bis zum 01. Mai 2022 an!!!
Die Teilnahmebedingungen
- Jeder kann an der Sommerfreizeit teilnehmen, wenn er/sie den hier vorgegebenen „Teilnahmebedingungen“ (Alter/Geschlecht, usw.) erfüllt. Der Teilnahmevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung das Leitungsteam (im Folgenden „LT“) erreicht hat. Maßgeblich für den Inhalt des Teilnahmevertrages ist allein der Anmeldebogen. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Menschen mit körperlichen oder seelischen Behinderungen können nur nach Absprache und schriftlicher Bestätigung durch das LT teilnehmen.
- Mit der Abgabe der unterschriebenen Anmeldung ist der oben genannte Betrag zu überweisen. Spätestens bis zum 01. Juni 2022 muss das Geld auf das Lagerkonto überwiesen werden. Bei Stornierung der Reise innerhalb der letzten 14 Tage durch den Teilnehmer verbleiben 25€ in der Lagerkasse. Bei Stornierung innerhalb der letzten 7 Tage vor Reisebeginn fallen Stornogebühren in Höhe von 50% an. Ab dem Anreisetag bzw. bei nicht Anreise werden 90% des Reisepreises fällig.
- Wird eine Fahrt infolge bei Anmeldeabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl das LT als auch der Reiseteilnehmer/die Reiseteilnehmerin die Anmeldung widerrufen. Wird die Anmeldung widerrufen, so kann das LT, für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
- Das LT erwartet, dass sich der Reiseteilnehmer in die Gruppengemeinschaft einfügt und den Weisungen der Betreuerinnen und Betreuer Folge leistet. Wenn sich ein Teilnehmer/ eine Teilnehmerin trotz Abmahnung durch das LT oder seine Beauftragten nicht als gemeinschaftsfähig erweist, nachhaltig stört, das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt, die Gruppengemeinschaft gefährdet, haben die Eltern in solchen Fällen die Pflicht, das Kind/die Kinder innerhalb von 24 Stunden vom Unterkunftsort abzuholen. Dies gilt auch, sofern gesundheitliche Gründe eine weitere Teilnahme am Lager ausschließen. Die Kosten tragen die Eltern. Zu groben Verstößen gehören auch Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz betreffs Alkohol- und Nikotinmissbrauch und der Besitz oder der Konsum von illegalen Drogen jeglicher Art sowie Waffen jeglicher Art.
- Sämtliche in der Anmeldung erhobenen persönlichen Daten werden für die Durchführung des Ferienlagers benötigt. Sie werden vertraulich behandelt bzw. verarbeitet.
- Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt dem LT vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
Mit der Anmeldung stimmen Sie den Teilnahmebedingungen zu.